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Die Pflegeversicherung

Mise à jour le 17/07/2026

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Die Pflege für Grenzgänger

In Deutschland ist die Pflegeversicherung (Pflegeversicherung) die 5. Säule der Sozialversicherung. In Frankreich fällt die Pflege unter eine dezentrale Leistung (die Départements).

✅ Das Wesentliche für Grenzgänger

Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie automatisch versichert in der Pflegeversicherung (an Ihre Krankenkasse angebunden). Bei Verlust der Selbstständigkeit ist die Geldleistung (Pflegegeld) nach Frankreich exportierbar.

Sie können unter Bedingungen mit der französischen APA kumulieren – im Rahmen der Antikumulierungsregeln.

Erkunden Sie das Thema

🇩🇪
Die deutsche Pflegeversicherung
Pflegeversicherung : Beitrag, Pflegegrade und Leistungen.
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🇫🇷
Die APA (französische Seite)
Die Allocation Personnalisée d’Autonomie Ihres Départements.
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⚖️ Rechtsgrundlagen

SGB XI (deutsche Pflegeversicherung) ; Code de l’action sociale et des familles, Art. L. 232-1 ff. (APA) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 21 (exportierbare Geldleistungen).

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