Die Pflege für Grenzgänger
In Deutschland ist die Pflegeversicherung (Pflegeversicherung) die 5. Säule der Sozialversicherung. In Frankreich fällt die Pflege unter eine dezentrale Leistung (die Départements).
✅ Das Wesentliche für Grenzgänger
Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie automatisch versichert in der Pflegeversicherung (an Ihre Krankenkasse angebunden). Bei Verlust der Selbstständigkeit ist die Geldleistung (Pflegegeld) nach Frankreich exportierbar.
Sie können unter Bedingungen mit der französischen APA kumulieren – im Rahmen der Antikumulierungsregeln.
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⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB XI (deutsche Pflegeversicherung) ; Code de l’action sociale et des familles, Art. L. 232-1 ff. (APA) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 21 (exportierbare Geldleistungen).