Im Rahmen der europaïschen Beschäftigungsstrategie hat der Europaïsche Rat die europaïschen Sozialpartner eingeladen, um über Vereinbarungen "hinsichtlich der Modernisierung der Abeitsorganisation" zu verhandeln. Aus diesen Verhandlungen ist eine Rahmenvereinbarung der Telearbeit entstanden, die von allen europaïschen Sozialpartner am 16.Juli 2002 unterzeichnet worden ist.

Gemäß dieser Rahmenvereinbahrung ist "die Telearbeit eine Organisations- und/oder Realisierungsform der Arbeit, bei welcher Informationstechnologien im Rahmen  eines Vetrages oder eines Beschäftigungsverhältnisses verwendet werden und eine Tätigkeit, die ebenfalls in den Räumen des Arbeitgerbers hätte ausgeführt werden können, regelmäßig außerhalb dieser Räumlichkeiten ausgeübt wird". 

Die verschiedenen Formen von Telearbeit

Die Telearbeit zu Hause 

Der Telearbeitnehmer kann seine Tätigkeit ausschließlich bei sich zu Hause ausüben, in Voll -oder Teilzeit, als Nichtselbstständiger Arbeitnehmer oder als Selbstständiger. 

Die Telearbeit kann auch “gemischt” sein (auch “Pendler-Telearbeit” oder “abwechselnde” Telearbeit genannt). Das heißt, dass der Arbeitsort “zu Hause” und im Büro abgewechselt wird, um eine Bindung mit dem Arbeitsumfeld zu erhalten. 

Beispiel : Arbeit zu Hause an 2 Tagen pro Woche, die anderen Tage werden in der Firma abgeleistet. 

Die Mobile Telearbeit 

Es wird auch “nomadenhafte Telearbeit” oder “wandernde Telearbeit” genannt. 

Bei gleichzeitiger Beibehaltung eines physischen Arbeitsplatzes im Unternehmen nutzt, der Arbeitnehmer die neuen Technologien, um bei einem Kunden, von einer Filiale oder einem Transportmittel aus zu arbeiten. Deutschland, Frankreich und Luxemburg erkennen die mobile Telearbeit als Form der Telearbeit an

Diese Form der Abeitsorganisation wird in Belgien nicht als Telearbeit anerkannt. 

Die Telearbeit im Netzwzerk

Es wird auch “dezentralisierte Telearbeit” genannt. 

Hierbei ist der Arbeitnehmer an einem anderen Ord beschäftigt als dem seiner ursprünglichen Firma. Es handelt sich hierbei um eine Niederlassung, ein sogennantes Satelittenbüro, welches die Zusammenkunft von mehreren Arbeitnehmern derselben Firma ermöglicht, um Ihnen die Zeitersparnis des Arbeitswegs zu ermöglichen. In diesem Falle behält der Arbeitgeber die Kontrolle über seine Arbeitnehmer. 

Diese Form der Abeitsorganisation wird in Belgien nicht als Telearbeit anerkannt. 

Die Telearbeit in einem Telearbeitszentrum

Bei dieser Form arbeitet der Arbeitnehmer des Unternehmens aus der Distanz in einem Telearbeitszentrum, in dem auch andere Arbeitnehmer anderer Unternehmen tätig sind. 

Belgien sieht die Ausübung einer Tätigkeit in einem Telearbeitszentrum nicht als Telearbeit an. 

ZUSAMMENFASSUNG 

Die verschiedenen Telearbeitsformen werden nicht alle von der verschiedenen nationalen Gesetzgebungen anerkannt, manche werden von der nationalen Definition der Telearbeit ausgeschlossen und fallen unter andere Gesetzgebungen. 

Belgien

Deutschland

Frankreich

Luxemburg

Telearbeit zu Hause

JA

JA

JA

JA

Mobile Telearbeit

NEIN

JA

JA

JA

Dezentralisierte Telearbeit 

NEIN

JA

JA

JA

Telearbeitszentrum 

NEIN

JA

JA

JA