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Sozialversicherung in Luxemburg

Mise à jour le 20/07/2026

Sozialversicherung · Luxemburg 🇱🇺

Sozialversicherung des Grenzgängers in Luxemburg

Krankheit, Familie, Rente, Arbeitslosigkeit: Wo sind Sie versichert, und was gilt speziell für Sie als in Deutschland wohnhafter Grenzgänger? Stand 2026.

Das Wichtigste

🇱🇺 In Luxemburg versichert

Als Arbeitnehmer in Luxemburg sind Sie dort sozialversichert. Ihr Arbeitgeber meldet Sie beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) an; die Krankenversicherung läuft über die CNS.

🏥 Behandlung in Deutschland

Mit dem Formular S1 lassen Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse eintragen und können sich sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland behandeln lassen — Ihre Familie kann mitversichert werden.

👪 Familienleistungen

Luxemburg zahlt vorrangig; ist die deutsche Leistung höher, zahlt die Familienkasse den Differenzbetrag (Kindergeld-Differenz).

👵 Rente

Sie erhalten später zwei Renten anteilig zu Ihren Versicherungszeiten: von der Deutschen Rentenversicherung und aus Luxemburg.

⚠️ Arbeitslosigkeit — Reform beachten

Bei Vollarbeitslosigkeit zahlt derzeit Ihr Wohnsitzstaat: Sie melden sich bei der Agentur für Arbeit; Ihre luxemburgischen Gehälter werden über das Formular U1/PD U1 (ADEM) berücksichtigt. Eine EU-Reform (Verordnung 883/2004) verlagert die Zuständigkeit schrittweise ab 2026–2028 auf den Staat der letzten Beschäftigung.

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Häufige Fragen

Bin ich in Luxemburg oder in Deutschland sozialversichert?

In Luxemburg (Beschäftigungsstaat). Für die medizinische Versorgung in Deutschland tragen Sie sich mit dem Formular S1 bei einer deutschen Krankenkasse ein.

Bekomme ich Kindergeld aus Deutschland?

Luxemburg zahlt die Familienleistungen vorrangig. Ist das deutsche Kindergeld höher, zahlt die Familienkasse den Differenzbetrag.

Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit?

Derzeit Ihr Wohnsitzstaat (Agentur für Arbeit, Formular U1/PD U1). Eine EU-Reform verlagert dies ab 2026–2028 schrittweise auf den Staat der letzten Beschäftigung.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CCSS, CNS, CNAP, dvka.de (S1), Familienkasse, Deutsche Rentenversicherung, Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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