Praktikum
Praktikum in Belgien : ihre rechte und pflichten

Werr kann ein praktikum machen?

Die Regelung der Praktika auf nationaler Ebene wurde durch den königlichen Erlass vom 21. September 2004 festgelegt: „Unter einem Praktikanten versteht man jeden Schüler oder Studenten, der im Rahmen eines von einer Lehranstalt organisierten Lehrprogramms im Hinblick auf die Erlangung von Berufserfahrung eine Arbeit bei einem Arbeitgeber tatsächlich ausübt, und zwar unter ähnlichen Umständen wie die von diesem Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer.“ Das Praktikum muss als Lernphase betrachtet werden. Der Schüler/Praktikant lernt im Rahmen seiner Ausbildung das berufliche Umfeld kennen und nimmt am Arbeitsprozess teil. Die geleistete Arbeit stellt jedoch nur eine „Methode“ dar, die Teil des Lernprozesses ist.