Gemäß luxemburgischem Steuerrecht wird der Steuerabzug vom Arbeitgeber im Auftrag seines Arbeitnehmers durchgeführt.
Es handelt sich um Quellensteuer.
Gemäß luxemburgischem Steuerrecht wird der Steuerabzug vom Arbeitgeber im Auftrag seines Arbeitnehmers durchgeführt.
Es handelt sich um Quellensteuer.