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Luxemburg
ETRF · Berufsliste · Fristen
Luxemburg hat für die grenzüberschreitende Ausbildung ein eigenes Verfahren — es beruht nicht auf einem bilateralen Abkommen, sondern auf einer großherzoglichen Verordnung. Das Prinzip: Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb im Großherzogtum, Berufsschule im Nachbarland. Es funktioniert, aber nur für gelistete Berufe und nur innerhalb enger Fristen.
15 JahreMindestalter für einen Ausbildungsvertrag
31.10. 2026Antragsfrist für die gelisteten Berufe
16.07.–01.11.Zeitfenster für den Vertragsabschluss
Das Wichtigste
- Sie brauchen zwei Zusagen gleichzeitig: einen ausbildungsberechtigten Betrieb in Luxemburg und einen Schulplatz im Nachbarland. Fehlt eine, wird der Antrag abgelehnt.
- Der Beruf muss auf der Liste stehen, die durch großherzogliche Verordnung festgelegt wird — geändert am 29. Juli 2025. Sie wird regelmäßig überarbeitet: prüfen Sie die aktuelle Fassung, nicht eine Kopie aus dem Vorjahr.
- Der Antrag läuft online über das ETRF-Formular beim Bildungsministerium.
- Die Ausbildungsbeihilfe wird je Beruf und Ausbildungsjahr durch Verordnung festgelegt — es gibt keinen einheitlichen Betrag.
- Volljährige in einer Erwachsenenausbildung erhalten den luxemburgischen Mindestlohn; der Staat erstattet dem Betrieb die Differenz zur regulären Beihilfe.
Der Zeitplan für 2026/2027
| Termin | Was zu tun ist |
|---|---|
| 31. Juli 2026 | Frist für einen Ausnahmeantrag, wenn Ihr Beruf nicht auf der Liste steht. Ohne diesen Antrag ist der Weg für dieses Ausbildungsjahr geschlossen. |
| 16. Juli 2026 | Ab diesem Tag darf der Ausbildungsvertrag geschlossen werden. |
| 31. Oktober 2026 | Frist für den ETRF-Antrag bei den gelisteten Berufen. |
| 1. November 2026 | Letzter Tag für den Abschluss des Ausbildungsvertrags. |
Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Wer den 31. Oktober verpasst, verliert nicht ein paar Wochen, sondern das ganze Ausbildungsjahr. Und die Betriebssuche dauert erfahrungsgemäß länger als die Formalitäten — beginnen Sie im Frühjahr, nicht im Sommer.
So gehen Sie vor
Schritt 1 bis 3
1. Beruf prüfenSteht er auf der aktuellen Liste? Wenn nein: Ausnahmeantrag bis 31. Juli
2. Betrieb findenEr muss in Luxemburg ausbildungsberechtigt sein — die Kammern bestätigen das
3. Schulplatz sichernSchriftliche Zusage Ihrer Berufsschule im Nachbarland einholen
Schritt 4 bis 6
4. ETRF-AntragOnline beim Bildungsministerium, bis 31. Oktober
5. VertragAbschluss im Fenster 16. Juli bis 1. November, danach Eintragung durch die Kammer
6. AnmeldungDer Betrieb meldet Sie beim CCSS an — prüfen Sie, dass es geschehen ist
Die vier Fragen, die alles entscheiden
- Welche Berufe werden angeboten?Die Liste nach großherzoglicher Verordnung und der Ausnahmeweg
- Welcher Abschluss?DAP, DT, CCP: was Sie am Ende in der Hand haben
- Betrieb finden und Vertrag unterschreibenKammern, Bewerbung, Eintragung des Vertrags
- Die VorteileZwei Arbeitsmärkte, zwei Sprachen, ein Abschluss
Sozialversicherung und Steuern: es gilt das Recht des Landes, in dem die praktische Ausbildung stattfindet — bei einem luxemburgischen Betrieb also das luxemburgische, mit Ansprüchen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 mit Ihrem Wohnsitzland koordiniert bleiben. Ihr Ausbildungsentgelt wird in Luxemburg an der Quelle besteuert und im Wohnsitzland erklärt.
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Angaben geprüft am 01.09.2026. Quelle:
men.public.lu — grenzüberschreitende Ausbildung (großherzogliche Verordnung in der Fassung vom 29. Juli 2025). Berufsliste und Beihilfen werden jährlich angepasst.
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