Sie arbeiten in einem Nachbarland und fragen sich, wie Ihre zukünftige Rente aussehen wird? Dann sind Sie hier richtig!

Bei der Rente gilt ein Grundprinzip: Der europäischen Gesetzgebung zufolge schuldet Ihnen jeder Staat eine Rente, sobald Sie für ein Jahr Beiträge gezahlt haben.

Vergessen Sie also das Märchen von den 10 Jahren in Luxemburg oder den 5 Jahren in Deutschland: Was zählt, ist Ihre Berufstätigkeit in Europa!

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente entspricht dem Teil der Rente, der dem verstorbenen Begünstigen gezahlt wurde oder gezahlt worden wäre (Arbeitnehmer oder Beamter). Um diese zu erhalten, muss der hinterbliebene Ehepartner (und/oder Ex-Ehepartner) bzw. die Waise bestimmte Bedingungen erfüllen.

Dabei ist zu beachten, dass die Bedingungen für die Gewähr einer Hinterbliebenenrente sowie die Antragstellung von jedem Land nach eigenem Ermessen festgelegt werden.