Definition une rechtliche Grundlagen in Belgien

In Belgien ist die Telearbeit durch das Arbeitsgesetz geregelt, welches eine Kategorie “Heimarbeiter” vorsieht. Des Weiteren wird der Manteltarfivertrag NR.85 bezüglich der Telearbeit vom 09. November 2005 angewendet, welcher durch den Manteltarfivertrag NR85a vom 27. Februar 2008 geändert und durch königlichen Erlass vom 19. März 2008 verpflichten geworden ist. Ein Gesetz vom 5. März 2017 über “machbare Arbeit” bereichert das belgien Telearbeitsgesetz um das Konzept der gelegentlich Telearbeit. Es gibt also 2 Formen der Telearbeit. 

Gemäß letzerem ist die Telearbeit “eine Form der Arbeitsorganisation und/oder -realisierung, bei welcher Informationstechnologien im Rahmen des Arbeitsvertrags benutzt werden und eine Tätigkeit, die auch in den Räumen des Arbeitgebers hätte ausgeübt werden können, außerhalb dieser Räumlichkeiten “regelmäßig und nicht nur gelegentlich ausgeübt wird” (klassische Telearbeit) und “nicht regelmäßig aber nur gelegentlich ausgeübt wird” (gelegentlich Telearbeit).