Rente in Deutschland · Grenzgänger
5 Jahre MindestversicherungAlter 65 bis 67Aktualisiert · 2026
Grenzgänger in Deutschland? Sie zahlen in die deutsche Renten- und Invaliditätsversicherung ein. Hier finden Sie das Wesentliche zu Ihren Rechten: Alter, Höhe, Antrag und Hinterbliebenenrechte.
In Kürze
- Wenn Sie ausschließlich in Deutschland gearbeitet haben, entsteht der Rentenanspruch nach 5 Jahren (60 Monaten) Versicherungszeit.
- Bei einer deutsch-französischen Laufbahn erhalten Sie eine Rente aus jedem Staat, sofern Sie dort mindestens ein Jahr eingezahlt haben.
- Jedes Land berechnet und zahlt anteilig den auf es entfallenden Teil.
- Die betriebliche Zusatzrente ist in Deutschland nicht verpflichtend.
Ihre deutsche Rente Schritt für Schritt
RenteneintrittsalterDas gesetzliche Alter in Deutschland (65 bis 67 Jahre je nach Geburtsjahr).Entdecken →Höhe der RenteDie Berechnung: Entgeltpunkte, Rentenwert und Grundrente.Entdecken →FormalitätenDie Schritte, um Ihre deutsche Rente zu erhalten.Entdecken →HinterbliebenenrechteDie Hinterbliebenenrente in Deutschland.Entdecken →Ärztliche VersorgungIhre Krankenversicherung im Ruhestand.Entdecken →
Häufige Fragen
Wie viele Jahre sind für eine deutsche Rente nötig?
Wenn Sie ausschließlich in Deutschland gearbeitet haben, sind 5 Jahre (60 Monate) Versicherungszeit nötig, um Ansprüche zu erwerben. Bei gemischter Laufbahn genügt ein Jahr, damit in jedem Land ein Anspruch entsteht.
In welchem Alter kann man in Deutschland in Rente gehen?
Das gesetzliche Alter liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. In Frankreich liegt es zwischen 62 und 64 Jahren.
Erhalte ich eine französische UND eine deutsche Rente?
Ja, in der Regel. Jedes Land, in dem Sie mindestens ein Jahr eingezahlt haben, zahlt eine anteilige Rente entsprechend Ihrer Laufbahn; beide addieren sich.
Eine Frage zu Ihrer Grenzgänger-Rente?
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