Als “Ausländer” ein praktikum in Luxemburg machen

Mise à jour : 24/04/2023

Bürger der Europäischen Union

Ein EU-Bürger ist von den spezifischen Formalitäten befreit (abgesehen von der Unterzeichnung einer Praktikumsvereinbarung oder eines Praktikumsvertrags). Dennoch muss er einen Identitätsnachweis besitzen.

Drittstaatsangehörige, die sich während ihres Praktikums in Luxemburg aufhalten möchten

Praktikum von weniger als 3 Monaten:

Drittstaatsangehörige, die ein weniger als 3 Monate dauerndes Ausbildungspraktikum in Luxemburg absolvieren möchten, sind berechtigt, sich in Luxemburg bis zu 3 Monate aufzuhalten, wenn sie die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt auf luxemburgischem Staatsgebiet erfüllen.

– Um bis zu 3 Monate in Luxemburg bleiben zu dürfen, müssen sie ein Kurzzeitvisum für den Schengen-Raum beantragen. Vor ihrer Abreise müssen Drittstaatsangehörige bei einer konsularischen Vertretung Luxemburgs einen Antrag stellen.

Informationen über das Schengenvisa finden Sie hier :

https://www.schengenvisainfo.com/de/staaten-des-schengen-raums/

-Sie müssen insbesondere nachweisen, dass sie für die Dauer des geplanten Aufenthalts über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Um diesen Nachweis zu erbringen, können Drittstaatsangehörige ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass es ihnen möglich ist, die erforderlichen Lebenshaltungskosten legal zu bestreiten; dies kann beispielsweise eine Praktikumsvereinbarung sein.

Angehörige einiger Drittstaaten sind von der Visumspflicht ausgenommen:

https://maee.gouvernement.lu/dam-assets/services-aux-citoyens/visa-et-immigration/liste-des-pays-non-soumis-a-l-obligation-de-visa.pdf
In diesen Fällen genügt ein Reisepass.

Für Aufenthalte von weniger als 3 Monaten benötigen Drittstaatsangehörige keine Arbeitserlaubnis.

Innerhalb von 3 Tagen nach der Einreise nach Luxemburg müssen Drittstaatsangehörige entweder einen Meldeschein bei ihrer Unterkunft ausfüllen (der dann auch als Anmeldung am Wohnort gilt) oder sich bei der Gemeindeverwaltung am Aufenthaltsort anmelden.


Praktikum von mehr als 3 Monaten :

Drittstaatsangehörige, die sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten wollen, um ein Ausbildungspraktikum zu absolvieren, müssen über eine Aufenthaltsgenehmigung für Praktikanten verfügen, bevor sie nach Luxemburg einreisen.

Wenn ein Drittstaatsangehöriger bereits über einen Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat verfügt und sich für ein Ausbildungspraktikum von mehr als 3 Monaten in Luxemburg aufhalten möchte, muss er ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung für Praktikanten beantragen.

→ Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung
Der künftige Praktikant aus einem Drittstaat  muss bereits in seinem Herkunftsland bei einer der folgenden Stellen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (formloser Antrag):
-bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten; oder
-bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs bzw. einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung, die Luxemburg in dem jeweiligen Land vertritt.

Eine Liste der Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, ist auf folgender Website zu finden:
https://guichet.public.lu/de/citoyens/immigration/plus-3-mois/ressortissant-tiers/stagiaire/stage-pays-tiers.html
Vorgelegt werden muss u. a. Folgendes:
-Praktikumsvereinbarung,
-Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel,
-Krankenversicherungsbescheinigung.

Wird dem Antrag stattgegeben
, erhält der Drittstaatsangehörige eine „befristete Aufenthaltsgenehmigung“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese befristete Aufenthaltsgenehmigung ist 90 Tage gültig.

→ Beantragung eines Visums der Kategorie D
Nach Erhalt der befristeten Aufenthaltsgenehmigung müssen Drittstaatsangehörige ein Visum der Kategorie D beantragen (Visum zur Einreise in den Schengen-Raum). Das Visum muss im Herkunftsland bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs vor der Einreise beantragt werden.
Wenn es sich um einen Staatangehörigen eines Landes handelt, für das keine Visumpflicht besteht, genügt für die Einreise nach Luxemburg ein Reisepass. Nach seiner Ankunft muss sich der Drittstaatsangehörige bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnortes anmelden.

→ Beantragung eines Aufenthaltstitels nach der Ankunft
Der Aufenthaltstitel für Praktikanten gilt für die in der Praktikumsvereinbarung angegebene Dauer des Praktikums, wenn diese höchstens 6 Monate beträgt (zu bedenken ist, dass das Praktikum auch länger sein kann, wenn die Studienordnung dies vorsieht).


für Drittstaatsangehörige, die sich in einem anderen Land der Europäischen Union aufhalten und einen Aufenthaltstitel besitzen

Wenn ein Drittstaatsangehöriger bereits über einen Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat verfügt, in dem er seinen Wohnsitz hat, und er während der Gültigkeitsdauer dieses Aufenthaltstitels ein Ausbildungspraktikum in Luxemburg absolvieren möchte, benötigt er keine spezielle Genehmigung, solange er sich in Luxemburg nicht dauerhaft aufhält.