Die Invalidität des Grenzgängers in Deutschland
Teilweise oder vollständige Erwerbsminderung ? Ihre Ansprüche können aus Deutschland und/oder aus Frankreich kommen, je nach Ihren Beitragszeiten.
✅ Das Wesentliche
Deutsche Seite (Erwerbsminderungsrente) : wenn Sie unter 65 Jahre alt sind, in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Beiträge gezahlt haben und eine Versicherungszeit von mindestens 5 Jahren nachweisen.
Französische Seite : wenn Sie mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben und unter 62 Jahre alt sind.
⚠️ Die Falle, die man kennen sollte
Frankreich und Deutschland haben den Begriff der Invalidität nicht harmonisiert : In einem Land als invalide anerkannt zu sein, gilt nicht automatisch im anderen. Es ist möglich, auf der einen Seite entschädigt zu werden und auf der anderen nicht.
Erkunden Sie das Thema
⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB VI (Erwerbsminderungsrente) ; Code de la sécurité sociale, Art. L. 341-1 ff. (Invaliditätsrente) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Titel III, Kap. 4-5 (Invalidität).