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Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland

Mise à jour le 16/07/2026

Täglich pendeln über 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner der Region Grand Est zu einem Arbeitsplatz nach Deutschland (INSEE, 2022) – vor allem in den Raum Saarbrücken und Saarlouis im Saarland sowie nach Baden-Baden und Rastatt in Baden-Württemberg. Sie sind Grenzgänger in Deutschland und möchten mehr über Ihre Rechte als Arbeitnehmer erfahren? Ob Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Rente oder Steuern – hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

40 000+Einwohner des Grand Est arbeiten in Deutschland (INSEE, 2022)
45 Tagemax. außerhalb der Grenzzone, um den Steuerstatus zu behalten
49,9 %max. Homeoffice, ohne Wechsel der Sozialversicherung

Ihre 5 wichtigsten Schritte

  1. Prüfen Sie schon bei der Einstellung Ihren steuerlichen Grenzgängerstatus (Grenzzone, Freistellungsbescheinigung).
  2. Melden Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse an und beantragen Sie das Formular S1, um auch in Frankreich abgesichert zu sein.
  3. Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland.
  4. Geben Sie Ihre deutschen Einkünfte jedes Jahr auch in Frankreich an – selbst wenn sie dort freigestellt sind.
  5. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie Kinder haben.

💶 Steuern: Wo versteuern?

Sie wohnen und arbeiten in der Grenzzone und kehren täglich zurück? Als Grenzgänger bleiben Sie in Frankreich steuerpflichtig (der Status entfällt ab 45 Arbeitstagen außerhalb der Zone). Ohne diesen Status wird Ihr Lohn in Deutschland an der Quelle besteuert (Lohnsteuer) und zählt in Frankreich für den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Alle Schritte →

🏥 Versorgt auf beiden Seiten

Als Arbeitnehmer in Deutschland zahlen Sie in das deutsche System ein: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Mit dem Formular S1 Ihrer Krankenkasse können Sie und Ihre Familie sich in Frankreich wie in Deutschland behandeln lassen. Alle Leistungen →

⚠️ Worauf Sie achten sollten

Homeoffice: Ab mehr als 49,9 % Ihrer Arbeitszeit wechselt Ihre Sozialversicherung nach Frankreich. Rente: Sie erhalten zwei Renten – anteilig nach Ihrer französischen und deutschen Laufbahn. Arbeitslosigkeit: Für die Leistungen ist Ihr Wohnsitzland zuständig (Formular U1).

Ihre Rechte im Überblick

Häufige Fragen

Wo zahle ich meine Steuern, wenn ich in Frankreich wohne und in Deutschland arbeite?

Mit dem Grenzgängerstatus (Wohnsitz und Arbeit in der Grenzzone, tägliche Rückkehr, Freistellungsbescheinigung) wird Ihr Gehalt in Frankreich versteuert. Ohne diesen Status wird es in Deutschland an der Quelle besteuert und anschließend in Frankreich angegeben, wo es über den Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird.

Wie bin ich krankenversichert?

Sie sind bei einer deutschen Krankenkasse versichert. Mit dem Formular S1 sind Sie und Ihre Angehörigen auch in Frankreich abgesichert und können sich auf beiden Seiten der Grenze behandeln lassen – ganz nach Wahl.

Habe ich Anspruch auf deutsches Kindergeld?

Ja. Das Beschäftigungsland zahlt vorrangig, wenn der andere Elternteil nicht in Frankreich arbeitet. Andernfalls ist Frankreich vorrangig zuständig und Deutschland zahlt einen Differenzbetrag, wenn das Kindergeld höher ist als die französischen Leistungen.

Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz in Deutschland verliere?

Bei Vollarbeitslosigkeit werden Sie in Frankreich von France Travail entschädigt – auf Grundlage Ihrer deutschen Gehälter. Beantragen Sie das Formular U1 bei der Agentur für Arbeit, um Ihre Beschäftigungszeiten nachzuweisen, und melden Sie sich direkt nach Vertragsende arbeitslos.

Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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