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Anerkennung der Diplome in Belgien

Mise à jour le 03/09/2026

Belgien 3 Gemeinschaften Stand 2026

In Belgien ist Bildung keine Bundeszuständigkeit. Die Anerkennung Ihres Diploms wird von der Gemeinschaft entschieden, in deren Sprachgebiet Sie studieren oder arbeiten wollen — französische, flämische oder deutschsprachige Gemeinschaft. Drei Verwaltungen, drei Verfahren, drei Fristenkalender.

3Gemeinschaften, jede mit eigenem Äquivalenzdienst
1 WahlSie beantragen dort, wo Sie hinwollen — nicht überall
Sommerdie Antragsfristen für den Studienzugang liegen mitten im Sommer

Das Wichtigste

  • Zuerst die Gemeinschaft bestimmen: Wallonien und Brüssel (französischsprachig), Flandern (niederländischsprachig), Ostbelgien (deutschsprachig). Ein Antrag bei der falschen Verwaltung ist verlorene Zeit.
  • Der Sekundarabschluss braucht eine Äquivalenz, wenn Sie in Belgien studieren wollen. Das ist das häufigste Verfahren — und das mit den härtesten Fristen.
  • Für Hochschulabschlüsse gibt es eine Vergleichbarkeitsentscheidung; für ein Anschlussstudium entscheidet oft direkt die Einrichtung.
  • Bei reglementierten Berufen — Gesundheitswesen, Recht, Lehramt — kommt eine Berufszulassung hinzu, teils auf föderaler, teils auf Gemeinschaftsebene.
  • Mehrere belgische Studiengänge im Gesundheitsbereich haben eine Quote für nichtansässige Studierende — teils mit Losverfahren. Eine anerkannte Äquivalenz garantiert dort keinen Platz.

Erst die Gemeinschaft, dann das Verfahren

Wohin Sie wollenZuständig ist
Wallonien und BrüsselDer Äquivalenzdienst der Französischen Gemeinschaft (Fédération Wallonie-Bruxelles)
FlandernDer Äquivalenzdienst der Flämischen Gemeinschaft — Verfahren und Fristen weichen ab
OstbelgienDas Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft — für Grenzgänger aus der Großregion oft der direkteste Weg
Die Frist, an der es fast immer scheitert. Die Äquivalenz eines Sekundarabschlusses für den Studienzugang muss im Sommer vor dem Studienjahr beantragt sein — die genaue Frist legt jede Gemeinschaft jährlich neu fest, und sie liegt früher, als die meisten erwarten. Erkundigen Sie sich im Frühjahr beim zuständigen Dienst und verlassen Sie sich nicht auf das Datum des Vorjahres.

Die Unterlagen

  • Abschlusszeugnis und Notenübersicht, je nach Gemeinschaft im Original oder als beglaubigte Kopie;
  • beglaubigte Übersetzung in die Sprache der Gemeinschaft;
  • Nachweis der Studiendauer und Lehrplanübersicht;
  • Ausweisdokument; für manche Verfahren ein Wohnsitz- oder Aufenthaltsnachweis.

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