Zwischenpraktikum
Das Zwischenpraktikum im Rahmen des Studiums unterliegt dem Hochschulrecht des betroffenen Landes. Die Praktikanten gehören Ihrer Hochschule im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten. Die Arbeitsbedingungen während des Praktikums werden also privat zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikant festgesetzt.
Diese haben nicht die Rechte der Arbeitnehmer und der Lehrlinge (Urlaub, Kündigungsschutz…).Die Arbeitsdauer darf immerhin 48 Stunden wöchentlich für Praktikanten mit mehr als 18 Jahren nicht überschreiten (8 St. pro Tag, maximal 10 Stunden).
Für ein Praktikum von mehr als 3 Monaten müssen Sie selbst mit dem Arbeitgeber einen Urlaub abhandeln.
Freiwilliges Praktikum
Als freiwilliges Praktikant werden Sie als Auszubildende betrachtet. Sie unterliegen bestimmten Aspekten des Arbeitsrechts. Sie haben Anspruch auf die gesetzlichen Urlaubstage auf der Basis von 24 Arbeitstagen pro Jahr, d.h. 2 Tage pro Monat. Wenn Sie im Unternehmen weniger als einen Monat beschäftigt sind, haben Sie keinen Anspruch auf Urlaub. Urlaubstage dürfen erst nach 6 Monaten Anwesenheit im Unternehmen genommen werden.