Für Praktika, die im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert werden, sieht das Gesetz keine einheitliche Dauer vor. Sie müssen in Vollzeit geleistet werden und dürfen den Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.
Üblicherweise schwankt die Praktikumsdauer bei Studenten des Hochschulwesens (Hochschulen und Universitäten) zwischen 1 und 4 Monaten.