In den Jahren 2013 und 2014 unterzeichneten der Elsass[1] und Lothringen[2] jeweils mit den benachbarten deutschen Ländern Rahmenvereinbarungen, um die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und insbesondere die Bedingungen für die grenzübergreifende Berufsausbildung zu entwickeln.

Die Region Grand Est verschreibt sich weiterhin ihrer Politik der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Berufsausbildung. Auf der Seite des Oberrhein fördert das Projekt „Erfolg ohne Grenze“ im Rahmen eines Interreg-Projekts[3] die grenzüberschreitende Mobilität der Auszubildenden zwischen dem Elsass und - in Deutschland – Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Auf lothringischer Seite wird eine Partnerschaft von der Region Grand-Est und der Bundesagentur für Arbeit im Interesse der Einrichtung einer grenzüberschreitenden Berufsausbildung zwischen dem Saarland und Lothringen finanziert.

Für die Region Grand Est besteht das Ziel in der Förderung der Integration der Arbeitsmärkte in die Grenzgebiete. Dabei geht es darum, die Ausbildung im Dualsystem zu fördern und im gleichen Zuge Beschäftigungsmöglichkeiten auf der anderen Seite der Grenze für Jugendliche in Ausbildung zu schaffen. Arbeitskräftebedarf gibt es auf beiden Seiten der Grenze in vielen Bereichen des Handwerks (Elektrotechnik, Metallurgie) oder auch des Tourismus.

Die grenzüberschreitende Berufsausbildung wird zwischen Lothringen und dem Saarland aber auch in umgekehrter Richtung absolviert. Dieser Teil richtet sich insbesondere an lothringische Jugendliche, die sich im Rahmen ihrer Berufsausbildung ins Saarland begeben möchten.

Suche nach einem Unternehmen im Saarland für eine Berufsausbildung

Ein Unternehmen im Saarland finden

Zwei Berater der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken informieren und begleiten die an der grenzüberschreitenden Ausbildung interessierten Jugendlichen und Unternehmen:

Marlène Grébil et Julien ROBICHON

Agentur für Arbeit Saarbrücken
Hafenstraẞe 18 – 66111 Saarbrücken
Tel. 00 49 681 944 5437
saarbruecken.apt@arbeitsagentur.de

Weitere hilfreiche Adressen :

Industrie und Handelskammer des Saarlandes
www.saarland.ihk.de

Handwerkskammer des Saarlandes
www.hwk-saarland.de

Zusendung einer Bewerbung

  • In Deutschland stellen die Unternehmen ihre Auszubildenden sehr früh ein; größere Unternehmen beginnen ein Jahr oder mehr im Voraus! Die Bewerbungen sind im Dezember zuzusenden, währenddessen sie in Frankreich im Mai des Folgejahres übermittelt werden.
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen voltständig sein: Bewerbungsschreiben, ausführlicher Lebenslauf (möglichst auf Deutsch) und vorzugsweise einem Passfoto, Kopie der Zeugnisse. Er muss die Kompetenzen und die Motivation des Bewerbers widerspiegeln.
  • Im Idealfall ermöglichen es Ihnen Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache, zu verstehen und sich im Unternehmen in Deutschland verständlich zu machen. Einige Berufsschulen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Berufsausbildung Partnerschaften mit deutschen Unternehmen aufgebaut haben, bieten während der Ausbildungszeit Deutschkurse an (bitte informieren Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit, Tel.: 0049 681 944 5437,
    E-Mail: saarbruecken.apt@arbeitsagentur.de)
Andere wichtige Websites für Ihre Bewerbungen :

Ratschläge für die Bewerbung und Musterlebensläufe und -bewerbungsschreiben:

In bestimmten Bereichen bleiben die Ausbildungsplätze in Deutschland unbesetzt (Einzelhandel, Gastronomie, Metallurgie, Elektronik), während andere Bereiche sehr gefragt sind (Mechatroniker, Verkäufer im Industriebereich).

Der Ausbildungsvertrag

Sie haben ein Unternehmen in Deutschland gefunden, das bereits ist, Sie für Ihre praktische Ausbildung aufzunehmen. Sie müssen die besonderen Bedingungen kennen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Berufsausbildung einzuhalten sind.

Partneschaftsvereinbarung Berufsschule/Unternehmen

  • Bitte setzen Sie sich mit dem Leiter der Berufsschule in Verbindung, in der Sie Ihre Berufsausbildung absolvieren möchten, damit eine Partnerschaftsvereinbarung zwischen Ihrer Einrichtung und dem Unternehmen unterzeichnet wird. Ziel dieser Partnerschaftsvereinbarung ist es sicherzustellen, dass das Unternehmen die Bedingungen der Schulungseinrichtung in Frankreich akzeptiert: Ausbildungsplan im Dualsystem, während der praktischen Ausbildung (im Unternehmen) zu erwerbenden Kompetenzen.
  • Die Übersetzung der Dokumente in die deutsche Sprache
    • Das Azubi-Heft, das die Verbindung zwischen der Berufsschule und dem Unternehmen herstellt, muss in der deutschen Sprache verfügbar sein.
    • Von den Bewerbern wird ein Mindestniveau an Deutschkenntnissen verlangt: in Abhängigkeit vom nachgewiesenen Bedarf bemühen sie die Partnerberufsschulen, den Auszubildenden eine Sprachverbesserungsmaßnahmen anzubieten.
      Wichtiger Hinweis: Die deutschen Arbeitgeber können auf sprachlicher Ebene sehr anspruchsvoll sein.

Der Ausbildungsvertrag Azubi/Unternehmen

Die Zeit, in der Sie im Unternehmen tätig sind, ermöglicht Ihnen den Erwerb beruflicher Kompetenzen. Ihr Arbeitgeber verpflichtet sich, Ihnen den Besuch der Berufsschule zu ermöglichen und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des französischen Rechts an den Prüfungen teilzunehmen. Die Mindestdauer des theoretischen Unterrichts in Frankreich beträgt 400 Stunden.

Als Azubi/Student im Dualsystem unterzeichnen Sie mit dem deutschen Unternehmen einen Ausbildungsvertrag, der sich an das deutsche Recht (Berufsbildungsgesetz) anlehnt.

Der obligatorische Vertragsinhalt

  • Arbeitszeit: Für Minderjährige gelten besondere Regeln. Für Erwachsene kommt das Arbeitsrecht zur Anwendung: 8 Stunden täglich, 40 Wochenstunden.  
  • Vergütung: Die (Ausbildungsvergütung) hängt von der Sparte, den Unternehmen und vom Tätigkeitsort ab. Sie kann für dieselbe Sparte von einem Land zum anderen schwanken. Sie wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Ausbildungsjahre ermittelt.

Ausbildungsjahr

Durchschnittsgehalt der Auszubildenden

Jahr

751 €

Jahr

826 €

Jahr

915 €

Durchschnittliche Vergütung im Westen Deutschlands. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Daten 2015, www.ausbildung.de

  • Probezeit: Sie schwankt zwischen (mindestens) 1 Monat und (maximal) 4 Monaten.
  • Urlaub: Besondere Regeln gelten für Minderjährige (30 Tage vor der Vollendung des 16. Lebensjahres). Das Arbeitsrecht gilt für volljährige Auszubildende (24 Werktage). Der Urlaub wird während der Schulferienzeiten des Ausbildungszentrums in Anspruch genommen.

Nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags durch die Parteien wird derselbe vom Arbeitgeber zwecks Prüfung und Registrierung an die zuständige Stelle übertragen. Es handelt sich in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich um die Handwerkskammer für Handwerker, für kaufmännische Berufe, um die Notarkammer usw.