Invaliditätsrente des Grenzgängers
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, kann eine Invaliditätsrente greifen — koordiniert zwischen Luxemburg und Deutschland.
Die luxemburgische Invaliditätsrente
Sind Sie infolge Krankheit oder Unfall dauerhaft außerstande, Ihre letzte Tätigkeit oder eine andere zumutbare Tätigkeit auszuüben, kann die CNAP eine Invaliditätsrente (pension d’invalidité) gewähren. Voraussetzung sind ausreichende Versicherungszeiten.
Koordinierung mit Deutschland
Haben Sie in beiden Ländern gearbeitet, werden Ihre Zeiten zusammengerechnet. Jedes Land prüft aber nach seinen eigenen Kriterien, ob Invalidität vorliegt — es kann sein, dass ein Land eine Rente gewährt und das andere nicht. Den Antrag stellen Sie in der Regel über die Deutsche Rentenversicherung (Wohnsitzstaat), die ihn nach Luxemburg weiterleitet.
Bekomme ich eine luxemburgische oder deutsche Invaliditätsrente?
Möglicherweise beide, anteilig. Jedes Land beurteilt die Invalidität nach eigenen Regeln; die Versicherungszeiten werden für den Anspruch zusammengerechnet.
Wo stelle ich den Antrag?
In der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung (Wohnsitzstaat), die den Antrag an die luxemburgische CNAP weiterleitet.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), Deutsche Rentenversicherung, Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.