Das Pflichtpraktikum (« vereinbartes Praktikum” oder “unbezahltes Praktikum »)
Das Pflichtpraktikum ist ein verpflichtendes Ausbildungspraktikum, das in einem Praktikumsbetrieb innerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets im Rahmen einer Bildungsmaßnahme oder einer Ausbildung, die durch eine Bildungseinrichtung der Sekundarstufe oder des Hochschulwesens durchgeführt wird, absolviert wird.
Die Arbeit hat in erster Linie Lehrcharakter und kann nicht als Beschäftigung verstanden werden, die mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar ist.
Das Ausbildungs- oder Probepraktikum muss:
- in erster Linie Lehrcharakter haben,
- durch eine luxemburgische oder ausländische Bildungseinrichtung vorbereitet und betreut werden,
- oder durch einen Arbeitgeber auf der Grundlage eines Praktikumsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Schüler oder Studenten organisiert werden.
Um als Tätigkeit betrachtet werden zu können, die in erster Linie Lehrcharakter hat, müssen folgende Kriterien auf das Ausbildungs- oder Probepraktikum zutreffen:
- Es muss gemäß der Ausbildungsordnung der luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung fester Bestandteil der Ausbildung sein,
- Es muss dem Wissenserwerb oder der Orientierung dienen,
- Es darf dem Studenten oder Schüler keine Aufgaben zuweisen, die eine mit einer normalen Arbeit vergleichbare Leistung erfordern.
Die Praktikumseinrichtung oder das Praktikumsunternehmen in Luxemburg unterzeichnet mit dem Praktikanten eine Praktikumsvereinbarung, die eine Vergütung vorsehen kann, deren Höhe dem freien Ermessen des Praktikumsleiters überlassen wird.
Eine Vergütung wird nicht als Gehalt betrachtet.
Das freiwillige Praktikum (bezahltes Praktikum)
Das freiwillige Praktikum ist ein Praktikum, das nicht von einer Bildungseinrichtung vorgesehen ist, sondern auf persönliche Initiative des Praktikanten zustande kommt. Es handelt sich um den Wunsch nach einer Bildungsmaßnahme außerhalb eines Lehrgangs an einer Bildungseinrichtung.
Die Praktikumseinrichtung oder das Praktikumsunternehmen in Luxemburg unterzeichnet mit dem Praktikanten einen Arbeitsvertrag (Praktikumsvertrag), der ein Gehalt vorsieht.
Das Praktikum ist also mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar.