Das Ende der Telearbeit

Die Bedigungen und Modalitäten der Rückckehr an der Arbeitsplatz in der Räumlichkeiten des Arbeitgebers -gegebenenfalls- die Verständigungsfrist und/oder die Dauer der Telearbeit und ihre Erneuerungsmodalitäten müssen im Arbeitvetrag oder im Vertragszusatz vorgesehen sein. Mangels einer schriftlichen Vereinbarung hat der Arbeinehmer das Recht, wieder in die Räumlichkeiten des Arbeitsnehmers zurück zu kehren. Für gelegentliche Telearbeit: es endet, wenn höhere Gewalt verschwindet oder wenn die persönlichen Bedürfnisse des Arbeitnehmers ihm erlauben in die Räumlichkeiten des Unternehmens zurückzukehren.