Mise à jour : 20/04/2022
Bei Anstieg der Fallzahlen sind Änderungen der aktuell geltenden Maßnahmen möglich.
Mehr Normalität im Alltag
Die Corona-Regeln werden künftig weitgehend wegfallen.
Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann aber bestehen bleiben.
Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland.
Im Luft- und Personenfernverkehr bleibt die Maskenpflicht bundesweit bestehen.
Kommt es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt.
Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage dort erfordert und das jeweilige Landesparlament dies beschließt.
Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum.
Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen.
Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten.