Mise à jour : 20/04/2022
Zu allererst muss der Arbeitgeber informiert werden. Dieser klärt dann zusammen mit dem Beschäftigten alle Möglichkeiten für die Organisation des Homeoffice.
Wenn keine Lösung für eine Telearbeit gefunden werden kann, hat das Elternteil die Möglichkeit, für die Dauer der häuslichen Isolation eine Arbeitsunterbrechung zu beantragen.
In Frankreich ist es möglich, sich eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunterbrechung, ein sogenanntes „certificat d’isolement“, ausstellen zu lassen.
Diese Bescheinigung muss dem Arbeitgeber gemäß den auch für Krankschreibungen geltenden Regelungen vorgelegt werden.
Über diesen Link finden Sie alle Situationen, für die in Frankreich eine Arbeitsunterbrechung geregelt ist. Der Arbeitsvertrag wird während dieser Zeit ausgesetzt. Dem Beschäftigten steht die gleiche Entschädigung zu wie im Falle einer Krankschreibung, ohne Anwendung der Karenzzeit.