Sie haben Anspruch auf Mutterschutz  in Deutschland, wenn Sie als Grenzgängerin krankenversichert sind, oder wenn Ihr Mann oder Ihr Vater eine berufliche Aktivität in Deutschland ausübt UND Sie in Frankreich nicht persönlich krankenversichert sind.

Die Beiträge werden dem Gehalt des Grenzgängers direkt entnommen. Der Arbeitgeber leitet sie dann an die Deutsche Krankenkasse weiter, die er ausgewählt hat.

Die Mutterschaftsversicherung besteht aus:
  • Sachleistungen, mit denen Hebammenkosten, ärztliche Behandlungen, Aufenthalte in einem Entbindungsheim und Arzneimittel abgedeckt werden.
  • Geldleistungen, das heisst Mutterschaftsgeld.

Habe ich Anspruch auf einen Elternurlaub ?

Elternzeit 

Begriff

Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf unbezahlte Freistellung zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre.

Formalitäten 

Bei einem Antrag auf volle Elternzeit 

Sie können einen Elternurlaub beantragen, wenn:

  • Es besteht ein Arbeitsverhältnis ,
  • Der / die Mitarbeiter lebt mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • die betroffene Person beschäftigt sich hauptsächlich selbst des Kindes
  • der Empfänger funktioniert nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

Falls Sie die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist (oder nach Geburt des Kindes für den Vater) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie hierfür spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist schriftlich einen Antrag stellen.

Will die Mutter die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen, muss sie einen entsprechenden Antrag bei ihrem Arbeitgeber spätestens eine Woche nach der Geburt des Kindes (5 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) stellen

Bei einem Antrag auf halbe Elternzeit

Sie müssen seit mindestens 6 Monaten in einem Betrieb mit mindestens 15 Mitarbeitern arbeiten und die Dauer der Teilzeitbeschäftigung muss mindestens 2 Monate betragen.

Spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Kürzung Ihrer Arbeitszeit einreichen.

Ihr Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht ablehnen, außer wenn “dringende” betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Dauer der Elternzeit 

Die Gesamtzeit der Elternzeit beträgt 36 Monate (3 Jahre).

Auswirkung auf Ihr Arbeitsverhältnis 

Ihr Arbeitsverhältnis ruht mit Inanspruchnahme der Elternzeit. In dieser Zeit genießen Sie einen Kündigungsschutz, außer Sie begehen einen schwerwiegenden Fehler oder das Gewerbeaufsichts-amt bzw. das Amt für Arbeitsschutz erteilt Ihrem Arbeitgeber seine Zustimmung zur Kündigung.  

Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Zugang des schriftlichen Elternzeitverlangens beim Arbeitgeber und endet mit der Elternzeit.

Ihr Arbeitsverhältnis ruht während der gesamten Elternzeit; Ihr Arbeitnehmer ist daher verpflichtet, Ihnen eine Rückkehr an Ihren bisherigen oder aber auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit dem gleichen Entgelt zu garantieren.

Ruht das Arbeitsverhältnis für einen Teil des Jahres, verringert sich der Anspruch des Mitarbeiters um ein Zwölftel pro Monat des Ruhens. Wird in der Elternzeit keine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, können die verbleibenden Urlaubstage nach Beendigung der Elternzeit genommen werden – entweder im laufenden Jahr oder im Folgejahr. Werden diese Urlaubstage weder im laufenden Jahr noch im Folgejahr genommen, fallen die nicht genommen Urlaubstage weg. Wenn das Arbeitsverhältnis während oder mit Ablauf der Elternzeit endet, wird der verbleibende Urlaub in Geld abgegolten.

Das Elterngeld 

Formalitäten 

Sie können einen Elterngeld beantragen, wenn :
  • Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland,
  • Ihre unterhaltsabhängigen Kinder wohnen zusammen mit Ihnen,
  • Sie ausüben keine Aktivität oder eine Aktivität , die 30 Stunden  pro Woche nicht überschreitet,
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen für das dem Geburt vorgehenden Jahr nicht 250.000 €  (für eine Einzelperson) oder 500.000 (für ein Paar) überschreitet.

Die Grenzgänger haben auch einen Anspruch auf Elterngeld sogar sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die beiden Eltern sollen trotzdem berufstätig in Deutschland sein. Prüfen Sie jedoch in diesem Fall, welcher der beiden Staaten (Staat des Wohnsitzes oder Staat der Beschäftigung) eine Priorität für die Zahlung des Elterngeldes hat.

Höhe des Elterngeldes

Das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des in den zwölf Kalender-Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt.

Der Höchstbetrag dieser Beihilfe liegt bei  1 800 € pro Monat und der Mindestbetrag bei 300 € pro Monat.

Diese Beihilfe kann für die Personen, die ein geringes Einkommen haben, oder bei Mehrlingsgeburten für die Familien, die schon mehrere Kinder haben, höher sein.

Bezugszeitraum 

Das Elterngeld wird ab der Geburt des Kindes und maximal bis zum Ende des 14. Lebensmonats bezogen.

Grundsätzlich wird Elterngeld für 12 Monate gezahlt, die Bezugsdauer kann jedoch unter bestimmten Bedingungen um 2 Monate verlängert werden.

Antrag

Diese Beihilfe muss schriftlich beantragt werden. Bei Antragstellung muss angegeben werden, ab wann das Elterngeld auszuzahlen ist.

Für das Saarland :

Landesamt für Jugend, Soziales und Verbraucherschutz,

Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
www.ljsv.saarland.de