Das Mutterschaftsgeld wird während der gesamten Dauer des Mutterschaftsurlaubs gewährt. Der Mutterschaftsurlaub besteht aus :
- dem Urlaub vor der Geburt: die Dauer dieses Urlaubs beträgt 6 Wochen vor dem bescheinigten Entbindungstermin. Sie haben die Möglichkeit, auf diesen Urlaub zu verzichten (Sie können dann jederzeit Ihren Entschluss ändern).
- dem Urlaub nach der Geburt: dieser Pflichturlaubdauert 8 Wochen. Sie können auf diesen Urlaub nicht verzichten. Diese Schutzfrist verlängert sich bei Früh- und Mehlingsgeburten auf 12 Wochen.
Ferner haben Sie vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf eine Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes und sogar auf eine von einem Arzt genehmigte Arbeitsfreistellung. Während der gesamten Freistellungsphase ist Ihr Arbeitgeber gehalten, Ihnen Ihren Lohn ohne Abzüge fortzuzahlen.
Bei ärztlich bescheinigten Frühgeburten können die nicht genommenen Urlaubstage auf die Zeit nach der Geburt übertragen werden.