Als Arbeitnehmer in Deutschland sind sie automatisch krankenversichert.
  • Wenn Ihre monatlichen Einkünfte unter 66.600€/Jahr im Jahre 2023 liegen , so sind Sie verpflichtet, Beiträge in eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen. Dabei können Sie zwischen einer Allgemeinen Ortskrankenkasse, einer Innungskrankenkasse, einer Ersatzkasse, wie z. B. der Barmer Ersatzkasse, der DAK und der Techniker Krankenkasse, oder einer Betriebskrankenkasse wählen. Unter diesen gesetzlichen Krankenkassen können Sie frei wählen. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Beruf, dem Betätigungsfeld oder einer Betriebszugehörigkeit.

Die Kassen unterscheiden sich in Bezug auf die Beitragshöhe, die Dienstleistungen, die Erstattung von zusätzlichen fakultativen Leistungen (wie z. B. Akkupunktur, alternative Behandlungsmethoden oder bestimmte Krebstherapien) und beim Angebot von Präventionsprogrammen (z. B. Ernährungsberatung, Rückenschule oder Fitnessprogramme).

  • Wenn Ihr Einkommen über die genannte Schwelle liegt 66.600€/Jahr sind Sie nicht mehr verpflichtet, Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu leisten. Sie können sich entweder bei einer privaten Krankenversicherung versichern oder eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Innerhalb von 3 Monaten müssen Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden.

Sie sollten jedoch wissen, dass Sie bei einer privaten Krankenkasse Zusatzprämien für jedes Familienmitglied zu zahlen haben. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen werden im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nur gegen zusätzliche Prämien mitversichert. Die Beitragshöhe zur privaten Krankenversicherungen wird in Abhängigkeit des Alters, des Geschlechts, der Krankheitsgeschichte und des gewählten Leistungskatalogs berechnet und ist einkommensunabhängig. Frauen, Personen ab einem bestimmten Alter und mit besonderen gesundheitlichen Risiken müssen höhere Beiträge zahlen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nur unter sehr begrenzten Umständen möglich. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Sie müssen Ihre deutsche Krankenkasse also selbst aussuchen!

Sie sollten die Beitragssätze und Leistungsangebote der verschiedenen Kassen genau vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Ihre Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an die deutsche Krankenkasse gezahlt.

Die Krankenversicherung erbringt:
  • Sachleistungen, mit denen insbesondere medizinische und zahnmedizinische Behandlungen, Medikamente, Prothesen, Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen und stationäre Versorgungen abgedeckt werden.
  • Geldleistungen, die bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, wegen eines Unfalls, der nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, aufgrund einer Schwangerschaft oder einer Beurlaubung aus familiären Gründen gezahlt werden.

Kann mir mein Arbeitgeber kündigen, wenn ich krankgeschrieben wird ?

Der Betriebsarzt hat Sie als arbeitsunfähig erklärt 

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist oder gegebenenfalls entsprechend den Bestimmungen eines Tarifvertrags informieren, kann er die Zahlung Ihres Gehalts einstellen. Ihr Arbeitgeber kann sogar Schadensersatz von Ihnen fordern.

Diese Strafmaßnahmen können Sie ebenfalls treffen, wenn Sie nach 3 Tagen (oder bereits früher, falls Ihr Tarifvertrag dies vorsieht) keinen Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit in Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes erbracht haben, aus der auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankschreibung hervorgeht. Mit der Begründung, ihn nicht form- und fristgerecht informiert zu haben, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch in keinem Fall ohne Kündigungsfrist kündigen.

Dennoch hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihnen mit Kündigungsfrist aufgrund Ihrer Erkrankung aus folgenden Gründen zu kündigen :
  • Es stellt sich heraus, dass Ihre Erkrankung in Zukunft zu Beeinträchtigungen Ihrer Arbeitsbeziehung führen wird,
  • Ihre Erkrankung führt definitiv zu einer Minderung Ihrer Leistungsfähigkeit, die die Betriebsabläufe stören oder eine erhebliche finanzielle Belastung für Ihren Arbeitgeber darstellen wird.

Beispiel : Die Erkrankung eines Angestellten kann eine verringerte Produktivität des Betriebes mit sich bringen und so zu einem Umsatzrückgang führen.

Ihr Arbeitgeber muss die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, die Ursache Ihrer Erkrankung und die Anzahl der von Ihnen zu betreuenden Personen berücksichtigen.

Der Betriebsarzt hat Sie für Ihre vorherige Beschäftigung abreitsunfähig erklärt

Sobald definitiv feststeht, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessern wird, hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit Ihnen zu kündigen, wenn Ihre Abwesenheit eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufes zur Folge hat. Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit prüfen, Sie unter Änderung Ihrer Arbeitsbedingungen auf eine andere Stelle zu versetzen.

Bei wiederholter Krankheitsbedingter Abwenseheit 

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen mit Kündigungsfrist kündigen, allerdings nur, wenn Sie ihn wiederholt nicht form- und fristgerecht von Ihrer Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt haben.

Dennoch hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihnen mit Kündigungsfrist aufgrund Ihrer Erkrankung zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass
  • Ihre Erkrankung in Zukunft zu Beeinträchtigungen Ihrer Arbeitsbeziehung führen wird
  • Ihre Abwesenheit die Betriebsabläufe stören oder eine erhebliche finanzielle Belastung für Ihren Arbeitgeber darstellen wird.

Beispiel : Die Erkrankung eines Angestellten kann eine verringerte Produktivität des Betriebes mit sich bringen und so zu einem Umsatzrückgang führen.

Ihr Arbeitgeber muss die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, die Ursache Ihrer Erkrankung und die Anzahl der von Ihnen zu betreuenden Personen berücksichtigen.