Kann mir während einer Krankschreibung gekündigt werden ?
Die deutsche Antwort überrascht Grenzgänger, die an das französische Recht gewöhnt sind, oft.
⚠️ Zentraler Unterschied Frankreich / Deutschland
In Deutschland schützt Sie eine Krankheit nicht automatisch vor der Kündigung. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist möglich – anders als in Frankreich, wo die Krankheit selbst keine Kündigung begründen kann.
Wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht fristgerecht informieren oder Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht mit einer Bescheinigung nachweisen (nach 3 Tagen oder früher, wenn der Vertrag es verlangt), kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung aussetzen und sogar Schadenersatz verlangen.
Die krankheitsbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber kann Ihnen mit Frist aus Krankheitsgründen kündigen, aber nur unter strengen Voraussetzungen, die von den Gerichten geprüft werden :
- Negative Gesundheitsprognose (dauerhafte oder wiederholte Fehlzeiten zu erwarten) ;
- Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (Desorganisation, Kosten) ;
- Interessenabwägung zulasten des Arbeitnehmers (keine Weiterbeschäftigung möglich).
Der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gilt grundsätzlich nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten.
💡 Zweifel ? Reagieren Sie schnell
Eine Klage gegen eine Kündigung (Kündigungsschutzklage) muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Die EURES-Berater können Sie orientieren.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Kündigungsschutzgesetz (KSchG), § 1 (personen-/krankheitsbedingte Kündigung) und § 4 (Klagefrist von 3 Wochen) ; Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 5 (Meldepflichten).