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Welche Formalitäten sind erforderlich ?

Mise à jour le 17/07/2026

📋

Sich in Deutschland (und in Frankreich) behandeln lassen

Ein paar einfache Formalitäten, um auf beiden Seiten der Grenze abgesichert zu sein.

1
Wählen Sie Ihre Krankenkasse (GKV), bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber diese Wahl mit : Er meldet Sie dort an.
2
Ihre Kasse schickt Ihnen anschließend Ihre Versichertenkarte (Gesundheitskarte), mit der Sie sich in Deutschland behandeln lassen.
3
Die Kasse stellt Ihnen das Formular S1 aus. Sie melden es bei der Kasse Ihres Wohnorts an (CPAM) : So können Sie sich in Frankreich wie in Deutschland behandeln lassen.

🛡️ Das S1 deckt zunächst Sie

Das aus Ihrer Beschäftigung in Deutschland stammende S1 ermöglicht es Ihnen, sich in Frankreich behandeln zu lassen, als wären Sie dort versichert – während Sie in Deutschland Beiträge zahlen.

👪 Und Ihre Familie ? Das hängt vom zweiten Elternteil ab

Die Absicherung Ihrer Angehörigen in Frankreich läuft nicht automatisch über Ihr S1 :

  • Wenn der zweite Elternteil in Frankreich arbeitet (oder dort versichert ist), hat die Familie dort einen eigenen, vorrangigen Anspruch : Sie ist über das französische System abgesichert, nicht über Ihr S1.
  • Wenn niemand sonst einen Anspruch in Frankreich begründet, können Ihre Familienangehörigen für ihre Behandlung in Frankreich Ihrem S1 angeschlossen werden.

Im Zweifel darüber, welcher Träger zuständig ist, kann die CPAM oder ein EURES-Berater Ihre Situation klären.

⚖️ Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 17 (Behandlung im Wohnstaat) und Art. 32 (Vorrang des eigenen Anspruchs vor dem abgeleiteten Anspruch für Familienangehörige) ; Verordnung (EG) Nr. 987/2009, Art. 24-25 (Dokument S1).

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