Sich in Deutschland (und in Frankreich) behandeln lassen
Ein paar einfache Formalitäten, um auf beiden Seiten der Grenze abgesichert zu sein.
🛡️ Das S1 deckt zunächst Sie
Das aus Ihrer Beschäftigung in Deutschland stammende S1 ermöglicht es Ihnen, sich in Frankreich behandeln zu lassen, als wären Sie dort versichert – während Sie in Deutschland Beiträge zahlen.
👪 Und Ihre Familie ? Das hängt vom zweiten Elternteil ab
Die Absicherung Ihrer Angehörigen in Frankreich läuft nicht automatisch über Ihr S1 :
- Wenn der zweite Elternteil in Frankreich arbeitet (oder dort versichert ist), hat die Familie dort einen eigenen, vorrangigen Anspruch : Sie ist über das französische System abgesichert, nicht über Ihr S1.
- Wenn niemand sonst einen Anspruch in Frankreich begründet, können Ihre Familienangehörigen für ihre Behandlung in Frankreich Ihrem S1 angeschlossen werden.
Im Zweifel darüber, welcher Träger zuständig ist, kann die CPAM oder ein EURES-Berater Ihre Situation klären.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 17 (Behandlung im Wohnstaat) und Art. 32 (Vorrang des eigenen Anspruchs vor dem abgeleiteten Anspruch für Familienangehörige) ; Verordnung (EG) Nr. 987/2009, Art. 24-25 (Dokument S1).