Als Arbeitnehmer in Deutschland sind sie automatisch krankenversichert.
  • Wenn Ihre monatlichen Einkünfte unter 66.600€/Jahr im Jahre 2023 liegen , so sind Sie verpflichtet, Beiträge in eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen. Dabei können Sie zwischen einer Allgemeinen Ortskrankenkasse, einer Innungskrankenkasse, einer Ersatzkasse, wie z. B. der Barmer Ersatzkasse, der DAK und der Techniker Krankenkasse, oder einer Betriebskrankenkasse wählen. Unter diesen gesetzlichen Krankenkassen können Sie frei wählen. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Beruf, dem Betätigungsfeld oder einer Betriebszugehörigkeit.

Die Kassen unterscheiden sich in Bezug auf die Beitragshöhe, die Dienstleistungen, die Erstattung von zusätzlichen fakultativen Leistungen (wie z. B. Akkupunktur, alternative Behandlungsmethoden oder bestimmte Krebstherapien) und beim Angebot von Präventionsprogrammen (z. B. Ernährungsberatung, Rückenschule oder Fitnessprogramme).

  • Wenn Ihr Einkommen über die genannte Schwelle liegt 66.600€/Jahr sind Sie nicht mehr verpflichtet, Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu leisten. Sie können sich entweder bei einer privaten Krankenversicherung versichern oder eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Innerhalb von 3 Monaten müssen Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden.

Sie sollten jedoch wissen, dass Sie bei einer privaten Krankenkasse Zusatzprämien für jedes Familienmitglied zu zahlen haben. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen werden im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nur gegen zusätzliche Prämien mitversichert. Die Beitragshöhe zur privaten Krankenversicherungen wird in Abhängigkeit des Alters, des Geschlechts, der Krankheitsgeschichte und des gewählten Leistungskatalogs berechnet und ist einkommensunabhängig. Frauen, Personen ab einem bestimmten Alter und mit besonderen gesundheitlichen Risiken müssen höhere Beiträge zahlen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nur unter sehr begrenzten Umständen möglich. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Sie müssen Ihre deutsche Krankenkasse also selbst aussuchen!

Sie sollten die Beitragssätze und Leistungsangebote der verschiedenen Kassen genau vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Ihre Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an die deutsche Krankenkasse gezahlt.

Die Krankenversicherung erbringt:
  • Sachleistungen, mit denen insbesondere medizinische und zahnmedizinische Behandlungen, Medikamente, Prothesen, Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen und stationäre Versorgungen abgedeckt werden.
  • Geldleistungen, die bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, wegen eines Unfalls, der nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, aufgrund einer Schwangerschaft oder einer Beurlaubung aus familiären Gründen gezahlt werden.

Was tun bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ?

Seit 1994 ist die Situation der krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit  durch das “Entgeltfort-zahlungsgesetz” geregelt.

Wenn soll ich meinen Arbeitgeber informieren ?

Sie müssen schnellmöglichst Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit und über die voraussichtliche Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit informieren.

Wenn soll ich meine ärtzliche Bescheinigung vorlegen ?

Wenden Sie sich an Ihren Arbeitsvertrag. Wenn eine bestimmte Regel darin festgelegt wird, müssen Sie sie respektieren. Es kann zum Beispiel, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung ab dem 1. Tag der Krankheit verlangt.

In allen anderen Fällen sind Sie verpflichtet, ihm eine ärztliche Bescheinigung innerhalb von drei Tagen vorzulegen, jedoch kann er diese früher verlangen.

Ihr Arzt stellt Ihnen eine solche Bescheinigung in doppelter Ausführung aus. 

Normalerweise muss er eines der beiden Exemplare Ihrer Krankenkasse übermitteln. Tut er dies nicht, so sind Sie gehalten, dies innerhalb von einer Woche zu tun.

Das andere Exemplar muss in den ersten drei Tagen Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihrem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit zugehen.