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Was tun bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ?

Mise à jour le 17/07/2026

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Arbeitsunfähigkeit : die Schritte

Krankheit oder Unfall ohne beruflichen Bezug ? Die Lohnfortzahlung ist im Gesetz Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.

Den Arbeitgeber informieren

Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer so schnell wie möglich melden (ab dem 1. Tag).

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Die Bescheinigung übermitteln

Grundsätzlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert (Ihr Vertrag oder Tarifvertrag kann sie jedoch ab dem 1. Tag verlangen). Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.

📱 Elektronische Bescheinigung (eAU)

Seit 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsmeldung elektronisch übermittelt (eAU) – vom Arzt an die deutsche Kasse. Als in Frankreich behandelter Grenzgänger bewahren Sie dennoch ein Papierexemplar auf : Übermitteln Sie es Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Kasse, da die elektronische Übermittlung die im Ausland erhaltenen Behandlungen nicht immer abdeckt.

💰 Und das Gehalt ?

Während 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter (EFZG). Danach übernimmt die Kasse mit dem Krankengeld (70 % des Bruttos, begrenzt auf 90 % des Nettos).

⚖️ Rechtsgrundlagen

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 3 und 5 (Lohnfortzahlung, Melde- und Bescheinigungspflicht) ; SGB V, § 44 ff. (Krankengeld).

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