Als Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht, an jeder Universität in Europa zu studieren, und zwar unter denselben Bedingungen wie die Staatsbürger des Landes, in dem diese sich befindet. Allerdings sind die Zugangsbedingungen je nach Land und Universität unterschiedlich.

Die Mobilität wird seit 1999 durch den Bologna-Prozess und die Einführung des dreigliedrigen Studiensystems (Bachelor/Master/Promotion) möglich gemacht. Das von der Europäischen Union entwickelte ECTS-System (European Credits Transfert System) ermöglicht es, Credit Points zur Validierung der an einer oder mehreren europäischen Universitäten belegten Kurse zu erwerben und diese im eigenen Land anerkennen zu lassen. In allen europäischen Staaten wird ein Studienjahr mit 60 ECTS-Punkten bemessen, was zwischen 1.500 und 1.800 Stunden an Arbeits- und Studienleistungen entspricht.

Sich bei einer Ausländischen universität bewerben – allgemeine grundsätze

Sie möchten einen Teil oder Ihr gesamtes Hochschulstudium in einem europäischen Land absolvieren. Sie nehmen an keinem europäischen Programm teil, sondern schreiben sich selbst ein.

Vorgehensweise

In der Regel müssen Sie eine Bewerbungsmappe per Post oder über die Website der Hochschuleinrichtung unter Beachtung der Anmeldefristen einreichen, die je nach Land und Universität unterschiedlich sind (häufig im Januar oder Februar).

Je nach Verwaltungssystem müssen Sie entweder die Bewerbungsunterlagen mit den Kopien sämtlicher offizieller Dokumente (wie Zeugnisse, Notenaufstellungen, usw.) direkt an die Universität senden oder sich via Internet einschreiben und die offiziellen Dokumente erst beibringen, nachdem Sie an der Universität angenommen wurden (England, Schottland).

Sie müssen Ihre Abiturnoten sowie die Ergebnisse der Abiturprüfung angeben.

Ebenso können angefordert werden:
  • eine Liste Ihrer vorherigen Ausbildungen,
  • eine Liste Ihrer beruflichen Tätigkeiten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt,
  • eine Liste Ihrer außerschulischen Aktivitäten,
  • ein Motivationsschreiben,
  • ggf. eine Information über den Bedarf an finanzieller Unterstützung (angelsächsisches System).

Falls es sich bei der Ausbildung, für die Sie sich bewerben, um eine Fortsetzung Ihres Studiums handelt, so werden von Ihnen nur die Noten des/der Abschlüsse nach dem Abitur sowie Ihre Abiturergebnisse verlangt. Achtung: Einige Universitäten zögern dennoch nicht, auf die Gymnasialnoten zurückzukommen…

Die Zulassungstests für die Universität

Bei den meisten Universitäten brauchen Bewerber aus der Europäischen Union keine Zulassungstests ablegen – ausgenommen Sprachtests und bestimmte Studiengänge. Bei ausländischen Studierenden erfolgen die Immatrikulationen jedoch oftmals nach Aktenlage. Es findet eine mehr oder weniger strenge Auswahl statt. Insbesondere bei den großen englischen Universitäten ist der Zugang schwierig.

Es empfiehlt sich, Empfehlungsschreiben von den Lehrkräften in englischer Übersetzung einzuholen.