Als Grenzgänger haben Sie Anspruch auf deutsche UND französische Familienleistungen.
Sie können jedoch nicht die vollen Leistungen aus den beiden Ländern in Anspruch nehmen.

Es ist daher notwendig zu bestimmen, welches Land ist eine Priorität für die Zahlung der Familienleistungen hat. Der andere (die anderen) Staat (Staaten) können möglicherweise einen Ausgleichszuschlag zahlen. Dieser Ausgleichszuschlag entspricht dem Unterschied zwischen der bekommenen Leistungen und dem Recht auf die größeren  Leistungen vom Staat, der keine Priorität hat. 

Von welchem land bekomme ich die familienleistungen?

SCHULDNERLAND DER FAMILIENLEISTUNGEN

Die europäische Verordnung 883/2004 CE sowie dessen Durchführungsvorschriften enthalten die Regeln, die das Land bestimmen, das die Familienleistungen vorrangig zahlt. Grundsätzlich handelt es sich um das Land, wo man arbeitet, jedoch ist die Familiensituation zu berücksichtigen :

Seit dem 1. Januar 2011 ist die Verordnung 2008-1834 gültig und hat Einfluss auf die Zahlung der Differenzzulage.

Nach dem Prinzip der Gleichheit der EU-Bürger haben Sie Anspruch auf den Unterschied zwischen dem Betrag, den Ihnen einer von beiden Staaten gewährt, und demjenigen Betrag, den Sie vom anderen Staat erhalten hätten. Diese Differenz wird “Differenzzulage” (allocation différentielle) genannt.

Sie wird in verschiedenen Fällen bezahlt:
  • Wenn Sie in Deutschland arbeiten und Ihr Ehegatte keine Berufsaktivitätoder kein Ersatzeinkommen (Bsp.: Arbeitslosigkeit) in Frankreich hat, dann ist Deutschland für die Zahlung der Familienleistung und Frankreich für die Zahlung einer eventuellen Differenzzulage zuständig.
  • Wenn Sie und Ihr Ehegatte in Deutschland arbeiten, soll Deutschland die Familienleistungen zahlen, weil die beiden Eltern dort arbeiten. Frankreich zahlt eventuell eine Differenzzulage.
  • Wenn Sie in Deutschland arbeiten, und der Ehegatte in Frankreich arbeitet, dann ist Frankreich für die Zahlung der Familienleistungen zuständig. Das Land, wo die Kinder leben hat den Vorrang. In diesem Fall zahlt Deutschland eventuell eine Differenzzulage.

WO SOLL ICH MEINEN ANTRAG STELLEN ?

Wir empfehlen Ihnen, einen Antrag bei den verschiedenen Institutionen gleichzeitig zu stellen:

In Frankreich :

Der Antrag soll bei der Caisse d’Allocation Familiale (CAF) Ihres Wohnortes gestellt werden.

In Deutschland :
  • Kindergeld
    Seit dem 1. Mai 2013 sollen Sie an die Familienkasse von Baden-Württemberg Westen in Offenburg wenden.
  • Elterngeld
    Der Antrag soll schriftlich bei dem “Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Elterngeldstelle” werden :
Im Saarland :
Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
Tel. : 0681/9978-0
www.saarland.de/elterngeld
Pour la Rhénanie-Palatinat :
Les Offices de la Jeunesse (Jugendämter) d’arrondissement

Damit Ihr Antrag am schnellsten behandelt wird, sollten Sie die Arbeitsagentur (Familienkasse)über jede Situationsänderung (Unternehmenswechsel,  Geburt….) informieren.

Wenn Sie Probleme – zum Beispiel für die Zahlung der Differenzzulage – haben, dann nehmen Sie Kontakt mit den deutschen Eures Beratern.