Im Falle von einer anerkannten Erwerbsminderung oder einer Invalidität haben Sie Anspruch auf Leistungen :
  • in Deutschland
  • und/oder in Frankreich, je nach der Dauer der Beiträge und je nach dem Land, in welchem Sie als Letztes Ihre Beiträge gezahlt haben, bevor Ihre Invalidität festgestellt wurde.

Sie können französische Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, wenn Sie Beiträge während mindestens 12 Monate gezahlt haben und Sie weniger als 62 Jahre alt sind (für die Versicherten, die ab dem 1. Januar 1956 geboren sind).

Sie können deutsche Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, sofern Sie weniger als 65 Jahre alt sind und Sie während mindestens 5 Jahre, darunter mindestens 3 Jahre im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit, bei der deutschen Invaliditäts- und Altersversicherung versichert waren

Wie werden mein Erwerbsminderungsgrad und die mir zustehenden Leistungen bestimmt?

Mise à jour : 12/07/2023

Die Bestimmung Ihres Erwerbsminderungsgrads

Es sei daran erinnert, dass sich Frankreich und Deutschland noch nicht auf eine gemeinsame Regelung zur Bestimmung der einzelnen Rentensätze geeinigt haben. Die von der französischen oder deutschen Kasse getroffene Entscheidung hinsichtlich der Anerkennung Ihrer Erwerbsunfähigkeit wird nicht automatisch von der anderen Kasse übernommen, was zu erheblichen Problemen bei der Rentenzahlung führen kann!

  • In Deutschland:
    Sie gelten als erwerbsunfähig, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit nachweislich maximal 6 Stunden pro Tag beträgt und diese Sie daran hindert, eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Volle Erwerbsunfähigkeit besteht, wenn ein Versicherter außer Stande ist, mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Liegt die Arbeitsfähigkeit über 3 Stunden und unter 6 Stunden pro Tag, spricht man von teilweiser Erwerbsunfähigkeit.
  • In Frankreich:
    Sie gelten als erwerbsunfähig, wenn Sie infolge einer Krankheit oder eines Gebrechens nicht mehr als ein Drittel der normalen Einkünfte erzielen können, die eine Person Ihrer Kategorie und Ihres Ausbildungsstandes in Ihrer Region erzielt. Die Invaliditätsrente kann Ihnen auf Veranlassung Ihrer CPAM oder auf Ihren Antrag hin gewährt werden.

Die deutschen Leistungen

Bei Anerkennung Ihrer teilweisen oder vollen Erwerbsunfähigkeit zahlt Ihnen Ihre Rentenversicherungskasse während einer Dauer von maximal 3 Jahren eine Rente aus. Sie können jedoch bereits mehrere Monate vor Ablauf der ersten 3 Jahre einen Antrag zur Aufrechterhaltung Ihres Rentenanspruchs stellen.

Die Verlängerung des Rentenanspruchs um 3 Jahre kann nur zweimal erfolgen. So beträgt die Höchstdauer der vorübergehenden Rente 9 Jahre. Wird nach 9 Jahren festgestellt, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert, kann die vorübergehende Rente aus medizinischen Gründen in eine dauerhafte Rente umgewandelt werden.

Die monatliche Höhe Ihrer Rente ergibt sich aus einer Formel mit folgenden Größen:
  • Persönliche Entgeltpunkte (PEP): Sie werden mit dem Zugangsfaktor multipliziert (Der Zugangsfaktor beträgt je nach Jahrgang bzw. Renteneintritt mit 65 oder 67 Jahren 1. Er ist niedriger als 1 bei Vorruhestand und höher als 1, wenn eine Rente nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres in Anspruch genommen wird);
  • Zugangsfaktor (ZF):  : Damit werden Zu- und Abschläge bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt. Abschläge fallen an, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge, wenn Sie beispielsweise nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf Ihre Rente verzichten und diese erst später beanspruchen. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt der Zugangsfaktor 1,0.
  • Rentenartfaktor (RAF): Er beträgt 1 bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, 0,5 bei einer halben Erwerbsminderungsrente, 0,55 bei einer Witwen-/Witwerrente
  • und aktueller Rentenwert(AR): Es handelt sich um den Betrag, den ein Versicherter mit einem Durchschnittseinkommen für ein Jahr Beitragszahlung erhält: 37,60€ (alte Ländern) und 37,60 € (neue Ländern) Euro/Monat (seit dem 01/07/2023).
Monatlicher Rentenbetrag = PEP X RAF X AR X ZF

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre in Deutschland hat ebenfalls eine Auswirkung auf die deutsche Invaliditätsversicherung: Die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Ruhestand wegen Erwerbsunfähigkeit steigt ab dem Jahre 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre an (ansonsten 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat des Rentenbeginns vor der jeweils geltenden Altersgrenze).

Die französische Invaliditätsrente (pension d’invalidité)

Bei Anerkennung Ihrer Invalidität haben Sie Anspruch auf eine Rente, deren Höhe entsprechend Ihrem Gehalt und Ihrem Erwerbsminderungsgrad festgelegt wird. Falls Sie Ihre Erwerbstätigkeit fortsetzen, ist der kumulierte Betrag der Rente und Ihres Gehaltes nur bis zu einer Obergrenze zulässig.

Grundsätzlich sind jedoch entsprechend der restlichen Arbeitsfähigkeit des Versicherten 3 Rentenkategorien zu unterscheiden.
  • Kategorie 1: Sie sind in der Lage eine Beschäftigung aufzunehmen,
  • Kategorie 2: Sie sind nicht mehr in der Lage, einen Beruf auszuüben,
  • Kategorie 3: Sie können keinen Beruf mehr ausüben und brauchen die ständige Hilfe von jemandem, der Sie mit den grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens zu unterstützen kann.