Welches Land zahlt mir meine Invaliditätsrente ?
Als Grenzgänger, der in beiden Ländern Beiträge gezahlt hat, können Sie zwei Renten erhalten, jede anteilig nach Ihren Zeiten.
✅ Das Prinzip (Verordnung 883/2004)
Die Feststellung der Invaliditätsrenten fällt unter Titel III, Kapitel 4 und 5 der Verordnung. Jedes Land behält seine eigenen Regeln für die Gewährung einer Rente, aber die im anderen Land zurückgelegten Zeiten werden für die Eröffnung der Ansprüche zusammengerechnet.
Zwei Arten von Systemen
Typ A
Die Rente hängt nicht von der Beitragsdauer ab, sondern allein von der Tatsache, zum Zeitpunkt der Invalidität versichert zu sein.
Typ B
Die Höhe hängt von der Beitragsdauer ab. Frankreich und Deutschland sind beide vom Typ B.
💰 Folge für Sie
Da FR und DE vom Typ B sind, wird Ihre Invaliditätsrente wie eine Altersrente berechnet und festgestellt : Jedes Land zahlt seinen Teil, anteilig nach den dort zurückgelegten Zeiten. Sie erhalten also gegebenenfalls eine deutsche UND eine französische Rente.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Titel III, Kap. 4 und 5 und Anhang VI (Einstufung Typ A / Typ B der Rechtsvorschriften).