Die Formalitäten bei Erwerbsminderung
Die Invaliditätsversicherung ist in Deutschland wie in Frankreich obligatorisch. Ihre Beiträge (Alters-/Erwerbsminderung) werden vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an die deutschen Rentenkassen abgeführt.
⚠️ Der heikelste Schritt : die Anerkennung des Status
Frankreich und Deutschland haben keine gemeinsame Definition der Invalidität. Die Entscheidung eines Landes gilt nicht automatisch im anderen : Sie können auf der einen Seite als invalide anerkannt werden und auf der anderen nicht – mit echten Auszahlungsproblemen als Folge.
Die Schritte
⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB VI (deutsche Rentenversicherung) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 44-49, und Verordnung 987/2009, Art. 45-47 (Bearbeitung von Invaliditätsanträgen).