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Welche Formalitäten sind für den Bezug der Erwerbsunfähigkeitskeistungen erforderlich?

Mise à jour le 17/07/2026

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Die Formalitäten bei Erwerbsminderung

Die Invaliditätsversicherung ist in Deutschland wie in Frankreich obligatorisch. Ihre Beiträge (Alters-/Erwerbsminderung) werden vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an die deutschen Rentenkassen abgeführt.

⚠️ Der heikelste Schritt : die Anerkennung des Status

Frankreich und Deutschland haben keine gemeinsame Definition der Invalidität. Die Entscheidung eines Landes gilt nicht automatisch im anderen : Sie können auf der einen Seite als invalide anerkannt werden und auf der anderen nicht – mit echten Auszahlungsproblemen als Folge.

Die Schritte

1
Lassen Sie Ihre Erwerbsminderung anerkennen durch die zuständige Einrichtung (medizinischer Dienst). Jedes System wendet seine eigenen Kriterien an.
2
Stellen Sie Ihren Rentenantrag mit den passenden Formularen (S4150 auf französischer Seite, R0100 + Anlagen auf deutscher Seite). Als Grenzgänger können Sie den Antrag bei der Kasse Ihres Wohnlandes stellen, die ihn weiterleitet.
3
Beide Systeme prüfen parallel und zahlen jeweils ihre Rente anteilig nach Ihren Zeiten (siehe „Welches Land zahlt?“).

⚖️ Rechtsgrundlagen

SGB VI (deutsche Rentenversicherung) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 44-49, und Verordnung 987/2009, Art. 45-47 (Bearbeitung von Invaliditätsanträgen).

📄 Die Formulare
S4150, R0100 und Anlagen →
🔄 Zurück zur Invalidität
Übersicht →
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