Im Falle von einer anerkannten Erwerbsminderung oder einer Invalidität haben Sie Anspruch auf Leistungen :
  • in Deutschland
  • und/oder in Frankreich, je nach der Dauer der Beiträge und je nach dem Land, in welchem Sie als Letztes Ihre Beiträge gezahlt haben, bevor Ihre Invalidität festgestellt wurde.

Sie können französische Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, wenn Sie Beiträge während mindestens 12 Monate gezahlt haben und Sie weniger als 62 Jahre alt sind (für die Versicherten, die ab dem 1. Januar 1956 geboren sind).

Sie können deutsche Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, sofern Sie weniger als 65 Jahre alt sind und Sie während mindestens 5 Jahre, darunter mindestens 3 Jahre im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit, bei der deutschen Invaliditäts- und Altersversicherung versichert waren

Welche Ansprüche können Hinterbliebene beim Tod des Versicherten geltend machen?

Französisches Invaliditätssystem

Erwerbsunfähigkeitsrente für Witwer oder Witwen (pension d’invalidité de veuf) 

Bedingungen :
  • Nur der/die Hinterbliebene (bzw. der geschiedene nicht wiederverheiratete Ehepartner) im Alter von mindestens 55 Jahren hat Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente für Witwer oder Witwen, unter der Bedingung, dass er selbst als erwerbsunfähig anerkannt wird. Notfalls kann der Ehepartner eine Hinterbliebenenrente beziehen.
  • Der Verstorbene sollte Empfänger einer französischen Invaliditätsrente oder hatte Anspruch auf diese Rente (Arbeitnehmerbeiträge von mindestens 12 Monaten und das gesetzliche Rentenalter nicht erreicht haben.

Ab 55 Jahre wird die Witwen- oder Witwerinvaliditätsrente durch eine Witwen- oder Witweraltersrente im gleichen Betrag ersetzt.Die Waisenrenten werden von den Zusatzversicherungen übernommen.

Zu vermerken: eine Erwerbsunfähigkeitsrente für Witwer oder Witwen ist nicht kumulierbar mit einer Hinterbliebenenrente (nur der höchste Betrag wird beglichen).

Betrag:

Die Erwerbsunfähigkeitsrente für Witwer entspricht 54 % der Erwerbsunfähigkeitsrente, die der Verstorbene erhalten hat oder auf die er Anspruch gehabt hätte. Dieser Betrag kann um einen Zuschlag von 10 % erhöht werden, wenn Sie mindestens 3 Kinder gehabt haben oder mindestens 3 Kinder 9 Jahre lang vor Vollendung ihres 16. Lebensjahres großgezogen haben.

Maximale Pension : 54 % der Erwerbsunfähigkeitsrente des Verstorbenen

Hinterbliebenenrente (pension de réversion)

Bedingungen :

Nur der/die Hinterbliebene (bzw. der geschiedene Ehepartner) im Alter von mindestens 55 Jahren hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn seine/Ihre persönlichen Einnahmen vor dem Antrag oder der Zahlung der Hinterbliebenenrente  niedriger als der SMIC sind.

Für die Personen, die Witwer/Witwen vor dem 1. Januar 2009 geworden sind, beginnt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente mit mindestens 51 Jahren.

Betrag:

Die Hinterbliebenenrente entspricht 54 % der Altersrente, die der Verstorbene bezog oder auf die er Anspruch gehabt hätte.Diese Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen auch erhöht werden (großgezogene Kinder, unterhaltsbezogene Kinder, unterhaltsbezogener Ehepartner oder Dritter…)

Maximale Pension : 54 % der Hinterbliebenenrente. Dieser Betrag wird verringert, wenn die Einnahmen des Empfängers (oder des Haushalts) die Einkommensgrenze überschreiten 20.862,40 € (33.379,84 € si la personne survivante vit en couple).

Minimale Pension ab 15 Jahren Versicherung : 286,14 € / mois au 1er janvier 2018.

Die Hinterbliebenenrente muss bei der Kasse verlangt werden, die die Pensionsansprüche des Verstorbenen geltend gemacht hat, oder bei der Wohnsitzkasse des Hinterbliebenen.

Für weitere Informationen hat die Caisse Nationale d’Assurance Vieillesse eine Hotline eingerichtet, wo man sich über Rechte und Formalitäten beraten lassen kann. Tel. : 3960

Deutsches Invaliditätssystem 

Beim Tod des Empfängers einer deutschen Pflegerente kann der überlebende Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente unter folgenden Bedingungen beanspruchen :

  • der/die Hinterbliebene hat eine Beitragszeit von mindestens 5 Jahren.
    Die Einnahmen des Hinterbliebenen werden berücksichtigt, um die Höhe der Witwenrente festzulegen
  • Der Hinterbliebene ist mindestens 45 Jahre alt  oder hat unterhaltsberechtige Kinder, oder ist erwerbsunfähig.
  • der/die Hinterbliebene war mindestens ein Jahr mit dem Versicherten verheiratet.
  • der Hinterbliebene hat nicht wiedergeheiratet.

Es gibt zwei verschiedene Renten, die “kleine Witwenrente”, die für eine Dauer von zwei Jahren beglichen wird, und die “große Witwenrente” die gezahlt wird, bis der Hinterbliebene eventuell wiederheiratet.
Die Höhe dieser Rente hängt von Alter des Hinterbliebenen, ob er unterhaltsberechtige Kinder hat, oder ob er erwerbsunfähig ist. Spezifische Regeln gibt es für geschiedene Ehepartner.

In den ersten drei Monaten erhält der Hinterbliebene eine Altersrente. Nachher beträgt diese Pension 55 % der “großen Witwenrenten” und 25 % der “kleinen Witwenrenten”. Die eventuellen Einkommen der Person und deren Familiensituation werden in Betracht genommen.

Halbwaisen haben Anspruch auf einen Teil der Witwen- oder Witwerrente bis zum Alter von 18 Jahren (27 Jahre bei Berufsausbildung).

Hinterbliebene sozialversicherter Grenzgänger müssen Ihren Hinterbliebenenrentenantrag bei der CPAM-Ortskrankenkasse Ihres Wohnortes stellen.