Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Meine ärtzliche Behandlung

Mise à jour le 17/07/2026

🩺

Ihre ärztliche Versorgung bei Invalidität

Sobald Sie Rentner sind, hängt Ihr Krankenversicherungsschutz davon ab, welches Land bzw. welche Länder Ihnen eine Rente zahlen.

🇩🇪

Sie wohnen in Frankreich, beziehen aber nur eine deutsche Invaliditätsrente

Sie bleiben der deutschen Krankenversicherung angeschlossen und lassen sich in Frankreich dank eines Dokuments S1 behandeln, zulasten Deutschlands.

🇫🇷

Auch (oder nur) eine französische Rente

Sobald Sie eine französische Rente beziehen, übernimmt grundsätzlich Frankreich, das Wohnland, Ihre Behandlung (Sie unterliegen dann der französischen Krankenversicherung).

💡 Der nützliche Reflex

Die Übernahmeregel folgt der für Rentner : Sobald eine Rente von Ihrem Wohnland geschuldet wird, wird dieses für Ihre Behandlung zuständig. Im Zweifel ermittelt Ihre CPAM den zuständigen Träger.

⚖️ Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 23 bis 25 (Behandlung von Rentenbeziehern) und Art. 24 (Rente aus einem einzigen Staat, Behandlung im Wohnstaat, Dokument S1).

🧓 Auf dem Weg zur Rente
Was wird aus Ihrer Rente? →
🔄 Zurück zur Invalidität
Übersicht →
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt