Ihre ärztliche Versorgung bei Invalidität
Sobald Sie Rentner sind, hängt Ihr Krankenversicherungsschutz davon ab, welches Land bzw. welche Länder Ihnen eine Rente zahlen.
Sie wohnen in Frankreich, beziehen aber nur eine deutsche Invaliditätsrente
Sie bleiben der deutschen Krankenversicherung angeschlossen und lassen sich in Frankreich dank eines Dokuments S1 behandeln, zulasten Deutschlands.
Auch (oder nur) eine französische Rente
Sobald Sie eine französische Rente beziehen, übernimmt grundsätzlich Frankreich, das Wohnland, Ihre Behandlung (Sie unterliegen dann der französischen Krankenversicherung).
💡 Der nützliche Reflex
Die Übernahmeregel folgt der für Rentner : Sobald eine Rente von Ihrem Wohnland geschuldet wird, wird dieses für Ihre Behandlung zuständig. Im Zweifel ermittelt Ihre CPAM den zuständigen Träger.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 23 bis 25 (Behandlung von Rentenbeziehern) und Art. 24 (Rente aus einem einzigen Staat, Behandlung im Wohnstaat, Dokument S1).