Im Falle von einer anerkannten Erwerbsminderung oder einer Invalidität haben Sie Anspruch auf Leistungen :
  • in Deutschland
  • und/oder in Frankreich, je nach der Dauer der Beiträge und je nach dem Land, in welchem Sie als Letztes Ihre Beiträge gezahlt haben, bevor Ihre Invalidität festgestellt wurde.

Sie können französische Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, wenn Sie Beiträge während mindestens 12 Monate gezahlt haben und Sie weniger als 62 Jahre alt sind (für die Versicherten, die ab dem 1. Januar 1956 geboren sind).

Sie können deutsche Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, sofern Sie weniger als 65 Jahre alt sind und Sie während mindestens 5 Jahre, darunter mindestens 3 Jahre im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit, bei der deutschen Invaliditäts- und Altersversicherung versichert waren

Meine ärtzliche Behandlung

Wenn Sie eine deutsche Invaliditätsrente beziehen, können Sie und Ihre Familieangehörigen in Frankreich Sachleistungen (Gesundheitsversorgungen) und Geldleistungen in Anspruch nehmen (falls Sie in Frankreich wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben); Voraussetzung ist, dass Sie und Ihre Familienangehörigen sich bei der CPAM-Ortskrankenkasse Ihres Wohnortes mit dem Formular  S1 angemeldet haben, das Ihnen vom deutschen Versicherungsträger zur Verfügung gestellt wurde.