Im Falle von einer anerkannten Erwerbsminderung oder einer Invalidität haben Sie Anspruch auf Leistungen :
  • in Deutschland
  • und/oder in Frankreich, je nach der Dauer der Beiträge und je nach dem Land, in welchem Sie als Letztes Ihre Beiträge gezahlt haben, bevor Ihre Invalidität festgestellt wurde.

Sie können französische Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, wenn Sie Beiträge während mindestens 12 Monate gezahlt haben und Sie weniger als 62 Jahre alt sind (für die Versicherten, die ab dem 1. Januar 1956 geboren sind).

Sie können deutsche Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, sofern Sie weniger als 65 Jahre alt sind und Sie während mindestens 5 Jahre, darunter mindestens 3 Jahre im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit, bei der deutschen Invaliditäts- und Altersversicherung versichert waren

Kann mich mein Arbeitgeber im Falle einer Unfähigkeit entlassen?

Bei Feststellung Ihrer Unfähigkeit zur Ausübung Ihrer vorherigen Berufstätigkeit

Sobald endgültig nachgewiesen ist, dass keine weitere Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes mehr möglich ist, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen, weil Ihre Abwesenheit den laufenden Betrieb des Unternehmens stark beeinträchtigt.

Dennoch muss Ihr Arbeitgeber vor der Kündigung prüfen, ob Ihre Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist (anderweitige Beschäftigung).

Ferner kann, soweit der für Sie geltende Tarifvertrag dies vorsieht, Ihr Arbeitsvertrag nach der Entscheidung über die Gewährung Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente aufgelöst werden, ohne dass Ihr Arbeitgeber ein Kündigungsverfahren einleiten muss.

Sie müssen so schnell wie möglich Ihre Absicht zur Fortführung Ihrer Erwerbstätigkeit in Ihrem Betrieb mitteilen. Ihr Arbeitgeber muss dann alles tun, um Ihre Wiedereingliederung zu ermöglichen.