Bei Feststellung Ihrer Unfähigkeit zur Ausübung Ihrer vorherigen Berufstätigkeit
Sobald endgültig nachgewiesen ist, dass keine weitere Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes mehr möglich ist, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen, weil Ihre Abwesenheit den laufenden Betrieb des Unternehmens stark beeinträchtigt.
Dennoch muss Ihr Arbeitgeber vor der Kündigung prüfen, ob Ihre Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist (anderweitige Beschäftigung).
Ferner kann, soweit der für Sie geltende Tarifvertrag dies vorsieht, Ihr Arbeitsvertrag nach der Entscheidung über die Gewährung Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente aufgelöst werden, ohne dass Ihr Arbeitgeber ein Kündigungsverfahren einleiten muss.
Sie müssen so schnell wie möglich Ihre Absicht zur Fortführung Ihrer Erwerbstätigkeit in Ihrem Betrieb mitteilen. Ihr Arbeitgeber muss dann alles tun, um Ihre Wiedereingliederung zu ermöglichen.