Im Falle von einer anerkannten Erwerbsminderung oder einer Invalidität haben Sie Anspruch auf Leistungen :
  • in Deutschland
  • und/oder in Frankreich, je nach der Dauer der Beiträge und je nach dem Land, in welchem Sie als Letztes Ihre Beiträge gezahlt haben, bevor Ihre Invalidität festgestellt wurde.

Sie können französische Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, wenn Sie Beiträge während mindestens 12 Monate gezahlt haben und Sie weniger als 62 Jahre alt sind (für die Versicherten, die ab dem 1. Januar 1956 geboren sind).

Sie können deutsche Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, sofern Sie weniger als 65 Jahre alt sind und Sie während mindestens 5 Jahre, darunter mindestens 3 Jahre im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit, bei der deutschen Invaliditäts- und Altersversicherung versichert waren

Der Ruhestand nähert sich?

Mit Ihrem 60. Geburtstag (dieser wird stufenweise auf 62 für die nach dem 1. Juli 1951 geborenen Personen angehoben), wird Ihre französische Invalidenrente automatisch in Altersrente umgewandelt.

Allerdings, wenn Sie beruflich aktiv sind, erhalten Sie weiterhin Ihre Invalidenrente, bis Sie Ihre Tätigkeit aufhören oder das gesetzliche Rentenalter haben ( 65 bis 67 je nach Geburtsjahr ), sofern Sie nicht Anderes ausdrücklich verlangt haben.

Es ist nur mit Ihrem 65. Geburtstag (stufenweise 67), dass die deutsche Invalidenrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt werden wird.