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Soziale Absicherung bei einer Kündigung

Mise à jour le 17/07/2026

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Ihre soziale Absicherung während der Arbeitslosigkeit

Kranken- und Rentenversicherung hängen davon ab, welches Land Sie entschädigt. Ein Fall erfordert ein besonderes Vorgehen: der der privat Versicherten (PKV).

✅ Zum Merken

Sobald Sie wegen Vollarbeitslosigkeit entschädigt werden, unterliegen Sie der französischen Sozialversicherung (Krankenversicherung: CPAM). Das gilt für die große Mehrheit der Grenzgänger, die bei der deutschen gesetzlichen Kasse (GKV) versichert waren: Der Wechsel nach Frankreich erfolgt automatisch, ohne komplizierte Formalitäten. Nur privat Versicherte (PKV) haben einen zusätzlichen Schritt (siehe unten).

🇫🇷 Vollarbeitslosigkeit → Frankreich

Gesundheit: Anschluss an die französische Krankenversicherung (Wiederaufnahme einer Tätigkeit in Frankreich oder Anschluss über das Wohnsitzkriterium – PUMA). Das S1 ist nicht mehr nötig.
Rente: Zeiten entschädigter Arbeitslosigkeit begründen Quartale für die französische Rente. Ihre in Deutschland erworbenen Ansprüche werden zu gegebener Zeit von der DRV gezahlt.

🇩🇪 Kurzarbeit → Deutschland

Gesundheit: Da der Vertrag fortbesteht, bleibt Ihre deutsche Versicherung bestehen. Sie behalten die Übernahme Ihrer Behandlung in Frankreich über das S1.
Rente: Die Beiträge zur deutschen Rentenversicherung (DRV) laufen während des Entschädigungszeitraums weiter.

⚠️ Die Ausnahme: Sie waren privat versichert (PKV)

Ab etwa 73 800 €/Jahr (2026) kann man die gesetzliche Kasse (GKV) verlassen und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Anders als bei GKV-Versicherten wechselt Ihre Absicherung nicht automatisch nach Frankreich: Sie müssen aktiv werden.

  1. 1. Melden Sie sich bei France Travail ab Vertragsende (löst Ihre Entschädigung durch Frankreich aus).
  2. 2. Beantragen Sie Ihren Anschluss bei der CPAM Ihres Wohnorts (über das Wohnsitzkriterium / PUMA), mit Ihren Nachweisen (Ende der deutschen Beschäftigung, Anmeldung bei France Travail).
  3. 3. Fordern Sie eine Anspruchsbescheinigung bei der CPAM an (Nachweis Ihrer neuen Absicherung).
  4. 4. Kündigen Sie Ihre PKV unter Beifügung dieser Bescheinigung: Nach deutschem Recht kann eine PKV nur bei Nachweis einer Anschlussversicherung gekündigt werden (§ 205 VVG).
  5. 5. Halten Sie die PKV bis zur Bestätigung des französischen Anschlusses aktiv, um jede Deckungslücke zu vermeiden, und kündigen Sie dann.

📌 Die genauen Fristen und Modalitäten hängen von Ihrem Vertrag ab: Klären Sie das Vorgehen mit Ihrem privaten Versicherer und Ihrer CPAM (die Grenzgängerberater können helfen). Wenn Sie planen, wieder in Deutschland zu arbeiten, informieren Sie sich über eine Anwartschaft.

⚖ Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 11 und Art. 65; Code de la sécurité sociale, Art. L.160-1 ff. (PUMA, Anschluss über Wohnsitzkriterium); Deutschland: § 5 SGB V (GKV-Anschluss), § 205 VVG (Kündigung PKV).

🇫🇷 Vollarbeitslosigkeit
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