Ihre soziale Absicherung während der Arbeitslosigkeit
Kranken- und Rentenversicherung hängen davon ab, welches Land Sie entschädigt. Ein Fall erfordert ein besonderes Vorgehen: der der privat Versicherten (PKV).
✅ Zum Merken
Sobald Sie wegen Vollarbeitslosigkeit entschädigt werden, unterliegen Sie der französischen Sozialversicherung (Krankenversicherung: CPAM). Das gilt für die große Mehrheit der Grenzgänger, die bei der deutschen gesetzlichen Kasse (GKV) versichert waren: Der Wechsel nach Frankreich erfolgt automatisch, ohne komplizierte Formalitäten. Nur privat Versicherte (PKV) haben einen zusätzlichen Schritt (siehe unten).
🇫🇷 Vollarbeitslosigkeit → Frankreich
Gesundheit: Anschluss an die französische Krankenversicherung (Wiederaufnahme einer Tätigkeit in Frankreich oder Anschluss über das Wohnsitzkriterium – PUMA). Das S1 ist nicht mehr nötig.
Rente: Zeiten entschädigter Arbeitslosigkeit begründen Quartale für die französische Rente. Ihre in Deutschland erworbenen Ansprüche werden zu gegebener Zeit von der DRV gezahlt.
🇩🇪 Kurzarbeit → Deutschland
Gesundheit: Da der Vertrag fortbesteht, bleibt Ihre deutsche Versicherung bestehen. Sie behalten die Übernahme Ihrer Behandlung in Frankreich über das S1.
Rente: Die Beiträge zur deutschen Rentenversicherung (DRV) laufen während des Entschädigungszeitraums weiter.
⚠️ Die Ausnahme: Sie waren privat versichert (PKV)
Ab etwa 73 800 €/Jahr (2026) kann man die gesetzliche Kasse (GKV) verlassen und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Anders als bei GKV-Versicherten wechselt Ihre Absicherung nicht automatisch nach Frankreich: Sie müssen aktiv werden.
- 1. Melden Sie sich bei France Travail ab Vertragsende (löst Ihre Entschädigung durch Frankreich aus).
- 2. Beantragen Sie Ihren Anschluss bei der CPAM Ihres Wohnorts (über das Wohnsitzkriterium / PUMA), mit Ihren Nachweisen (Ende der deutschen Beschäftigung, Anmeldung bei France Travail).
- 3. Fordern Sie eine Anspruchsbescheinigung bei der CPAM an (Nachweis Ihrer neuen Absicherung).
- 4. Kündigen Sie Ihre PKV unter Beifügung dieser Bescheinigung: Nach deutschem Recht kann eine PKV nur bei Nachweis einer Anschlussversicherung gekündigt werden (§ 205 VVG).
- 5. Halten Sie die PKV bis zur Bestätigung des französischen Anschlusses aktiv, um jede Deckungslücke zu vermeiden, und kündigen Sie dann.
📌 Die genauen Fristen und Modalitäten hängen von Ihrem Vertrag ab: Klären Sie das Vorgehen mit Ihrem privaten Versicherer und Ihrer CPAM (die Grenzgängerberater können helfen). Wenn Sie planen, wieder in Deutschland zu arbeiten, informieren Sie sich über eine Anwartschaft.
⚖ Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 11 und Art. 65; Code de la sécurité sociale, Art. L.160-1 ff. (PUMA, Anschluss über Wohnsitzkriterium); Deutschland: § 5 SGB V (GKV-Anschluss), § 205 VVG (Kündigung PKV).