Wie viel Rente erhalten Sie nach einer Grenzgänger-Laufbahn in Deutschland? Der Betrag setzt sich in der Praxis aus einer französischen Rente und einer deutschen Rente zusammen, jeweils anteilig zu Ihrer Laufbahn im jeweiligen Land.
- Nach Ihrem Antrag berechnen die französische und die deutsche Kasse selbst den geschuldeten Betrag.
- Die deutsche Rente hat weder Mindest- noch Höchstbetrag; sie hängt von Ihren Entgeltpunkten ab.
- In der Regel erhalten Sie zwei Renten, die sich addieren.
- Ab 55 Jahren können Sie eine Rentenschätzung anfordern.
Wie wird die Höhe Ihrer Rente berechnet?
Die französische Rente
Die Kasse Ihres Wohnorts berechnet und vergleicht Ihre nationale Rente (allein auf Ihrer französischen Laufbahn) und den Anteil, den sie im Rahmen der Gemeinschaftsrente zu zahlen hätte (unter Berücksichtigung aller Tätigkeiten im Europäischen Wirtschaftsraum). Sie zahlt Ihnen den höheren der beiden Beträge.
Die deutsche Rente
Der monatliche Betrag ergibt sich aus vier Faktoren:
- die persönlichen Entgeltpunkte (Persönliche Entgeltpunkte, EP);
- der Rentenartfaktor (Rentenartfaktor, RAF): 1 bei einer Altersrente;
- der aktuelle Rentenwert (Aktueller Rentenwert, aRW): 42,52 € zum 1. Juli 2026, bundeseinheitlich und jeweils zum 1. Juli angepasst;
- der Zugangsfaktor (Zugangsfaktor, ZF): 1 ohne Abschlag oder Zuschlag, kleiner als 1 bei vorzeitigem Renteneintritt, größer als 1 bei aufgeschobenem Eintritt.
Die deutsche Kasse ermittelt anschließend eine theoretische Rente (als ob alle Jahre in Deutschland zurückgelegt worden wären) und dann eine anteilige Rente (deutsche Zeiten ÷ gesamte europäische Versicherungsdauer). Sie vergleicht nationale und anteilige Rente und zahlt die höhere. Es gibt weder Mindest- noch Höchstrente; die Rente wird jeweils zum 1. Juli angepasst.
Die Grundrente (Grundsicherung im Alter)
Seit dem 1. Januar 2021 profitieren Rentner mit mindestens 33 Beitragsjahren, deren Rente im Vergleich zum nationalen Durchschnitt niedrig ist, von einer ergänzenden Grundrente. Sie wird automatisch gezahlt, ohne Antrag. Berücksichtigt werden Pflichtbeitragszeiten (Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit), Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, Krankheits- oder Rehabilitationszeiten sowie Ersatzzeiten. Eine Grundrente wird gezahlt, wenn die eigenen Beiträge mindestens 30 % des Durchschnittsentgelts erreichen.
Wenn Ihre Versicherungszeit in Deutschland unter einem Jahr liegt
Auskunft und Schätzung anfordern
Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Tel. 0800 1000 480 70) eine Renteninformation und eine Schätzung anfordern. Das Vorgehen Land für Land finden Sie auf unserer Seite Rentenschätzung.
Häufige Fragen
Wie wird die Höhe der deutschen Rente berechnet?
Gibt es eine Mindestrente in Deutschland?
Was passiert, wenn ich weniger als ein Jahr in Deutschland eingezahlt habe?
Erhalte ich eine französische UND eine deutsche Rente?
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