Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist in Deutschland und Frankreich unterschiedlich. In den folgenden Rubriken finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema.
Rentenalter in Deutschland
Das gesetzliche Rentenalter liegt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Ihrem Geburtsjahr. Um Anspruch auf eine Altersrente zu haben, müssen Sie mindestens 60 Versicherungsmonate (= 5 Jahre) nachweisen, davon mindestens ein Jahr in Deutschland :
| Geburtsjahr | Rentenalter |
| 1953 | 65 Jahre et 7 Monate |
| 1954 | 65 Jahre et 8 Monate |
| 1955 | 65 Jahre et 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre et 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre et 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre et 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre et 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre et 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre et 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre et 10 Monate |
| 1964 | 67 Jahre |
In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen kann der Versicherte vorzeitig in den Ruhestand treten, ohne dass seine Altersrente gekürzt wird.
Der Antrag kann insbesondere gestellt werden:
- ab 65 Jahren für schwerbehinderte Menschen (Behinderungsgrad von mindestens 50 %), die mindestens 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben;
- ab 65 Jahren, wenn der Versicherte 45 Jahre Pflichtbeiträge während seiner Beschäftigungszeiten nachweisen kann, einschließlich der Zeiten der Betreuung oder Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren.
Hinweis: Beachten Sie, dass die genannten Mindestversicherungszeiten auch Beschäftigungszeiten in einem anderen Land als Deutschland umfassen können, solange Sie mindestens ein Jahr lang in Deutschland Beiträge gezahlt haben.
Wenn der Versicherte die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente ohne Abschlag nicht erfüllt, kann er dennoch ab dem 63. Lebensjahr eine vorzeitige Rente beantragen, allerdings mit einem Abschlag. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, in dem man vor Erreichen des festgelegten Alters in Rente geht (maximaler Abschlag 14,4 %).
Sie können auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (von 65 bis 67 Jahren) in den Ruhestand gehen. In diesem Fall wird ein Aufschlag von 0,5 % pro Monat des Aufschubs angewendet.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt den Nutzern einen Simulator zur Verfügung, mit dem sie den Beginn und die Höhe ihrer Rente berechnen können. Zögern Sie nicht, diesen zu nutzen. Er ist hier verfügbar.
Rentenalter in Frankreich
Das Alter, ab dem Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Das gesetzliche Rentenalter liegt zwischen 62 und 64 Jahren :
| Geburtsjahr | Sie können ab einem Alter von: |
| Zwischen dem 1. Januar 1963 und dem 31. März 1965 | 62 Jahre und 9 Monate |
| Zwischen dem 1. April 1965 und dem 31. Dezember 1965 | 63 Jahre |
| 1966 | 63 Jahre und 3 Monate |
| 1967 | 63 Jahre und 6 Monate |
| 1968 | 63 Jahre und 9 Monate |
| Ab dem 1. Januar 1969 | 64 Jahre |
Das Alter für den automatischen Vollrentensatz ist auf 67 Jahre festgelegt.
Es ist möglich, vor Erreichen des Mindestrentenalters in den Vorruhestand zu gehen, insbesondere in folgenden Fällen:
- Bei langer Berufslaufbahn
- Wenn Sie trotz einer Behinderung gearbeitet haben
- Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft arbeitsunfähig sind
- Wenn Sie als arbeitsunfähig anerkannt sind
- Wenn Sie im Laufe Ihres Lebens Asbest ausgesetzt waren.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F14043