Als Arbeitnehmer zahlen Sie Ihre Beiträge zur Alters- und Invaliditätsversicherung in Deutschland. Ihre Beiträge werden durch Ihr Arbeitgeber Ihrem Gehalt direkt entnommen.

Wenn Sie nur in Deutschland gearbeitet haben, können Sie eine deutsche Alterspension in Anspruch nehmen, erst wenn Sie während 60 Monate (5 Jahre) altersversichert waren (notwendige Voraussetzung  für die Versorgungszusage).

Wenn sie in Frankreich (und/oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie eine Altersrente von jedem Staat, unter der Bedingung, dass Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Teil der Alterspension.

Der Renteneintrittsalter ist nicht derselbe in Deutschland und in Frankreich.

Die Zusatzrenteversicherung ist keine Pflicht in Deutschland ; um eine Zusatzrente zu bekommen, müssen Sie sich bei einer privaten Versicherung anmelden, es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat sich für ein Zusatzrentesystem zugunsten seines Personals entschieden.

Wann kann ich in den Ruhestand gehen ?

Sie haben Ihre gesamte berufliche Laufbahn in Deutschland absolviert 

Das gesetzliche Rentenalter ist in Deutschland auf 65 Jahre festgelegt, aber die Altersgrenze soll für bestimmte Jahrgänge schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden.

Um eine Altersrente in Anspruch zu nehmen, müssen Sie mindestens 60 Versicherungsmonate (= 5 Jahre) nachweisen können.

Sie haben – unter bestimmten Bedingungen – auch die Möglichkeit, IN VORRUHESTAND zu gehen; in diesem Falle erhalten Sie einen Abschlag von 0,3 % pro Monat vorgezogener Inanspruchnahme (bis maximal 18 %).

Auch ein Renteneintrittsalter nach der Altersrente ist möglich. Für jeden Monat, der über 65. bzw. 67. Lebensjahr hinaus gearbeitet wurde, wird ein Rentenzuschlag von 0,5 % gewährt.

Sie haben Ihr Berufsleben teils in Deutschland, teils in Frankreich (oder in einem anderen Land des europaïschen Wirtschaftsraums) verbracht

In Deutschland beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter  zwischen 65 und 67 Jahre (je nach Ihrem Geburtsjahr). In Frankreich liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 60 bis 62 Jahre (je nach dem Geburtsjahr).

Wenn Sie zunächst in Frankreich und danach in Deutschland gearbeitet haben 

Sobald Sie wenigstens 60 Monate Versicherungszeiten vorweisen können (in Deutschland oder ansonsten durch Kumulierung der in Deutschland und in Frankreich oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums erworbenen Versicherungszeiten auf diesen Anzahl kommen) UND die gesetzliche Altersgrenze (zwischen 65 und 67 Jahren je nach Jahrgang) erreicht haben, dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente. Der deutsche Staat ebenso wie die anderen Staaten, in denen Sie gearbeitet haben, zahlt direkt und proportional ihren jeweiligen Rentenanteil, sofern Sie dort mindestens 12 Monate lang Beiträge entrichtet haben.

Sie können mit 60 Jahren in Vorruhestand gehen. Allerdings wird dann auf den deutschen Rentenanteil ein Abschlag von 0,3 % (bis maximal 18 %) pro Monat zwischen Ihrem Vorruhestandsantritt und Ihrem 65. Lebensjahr einkalkuliert. Dieser Abschlag gilt auch nach Erreichen des 65. Lebensjahres und für die Hinterbliebenenrente.

Sie können auch NACH dem gesetzlichen Rentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren) in den Ruhestand treten. Dann wird ein Zuschlag von 0,5 % für jeden zusätzlich gearbeiteten Monat gewährt.

Wenn Sie zunächst in Deutschland un dann in Frankreich gearbeitet haben

Sie haben mit 60 bis 62 Jahren Anspruch auf Ihre Rente, wobei die französische Rente proportional zur Versicherungszeit in Frankreich gerechnet wird. Um Anspruch auf die übliche deutsche Rente zu haben, müssen Sie bis zur gesetzlichen deutschen Altersgrenze warten, um die deutsche Alterspension ohne Abschlag zu bekommen. Die Höhe dieser Rente richtet sich dann wiederum nach der Versicherungszeit in Deutschland.

Bsp. : Sie haben zunächst 25 Jahre in Deutschland, DANACH 12 Jahre in Frankreich gearbeitet. Mit 60 Jahren können Sie eine französische Rente beantragen, die 12 von insgesamt 37 Versicherungsjahren entspricht. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt Ihr Anspruch auf eine deutsche Altersrente, die 25 von insgesamt 37 Versicherungsjahren entspricht. Sie können sich mit 60 Jahren für eine vorgezogene deutsche Rente mit Abschlägen (0,3 % für jeden Monat der vorzeitigen Renten in-Anspruch nähme) entscheiden, die nach Ihren 25 Erwerbsjahren berechnet wird.