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Mise à jour le 17/07/2026

Renteneintrittsalter in Deutschland · Grenzgänger
Regelalter 65–67Vorzeitig ab 63Aktualisiert · 2026

In welchem Alter kann man in Deutschland in Rente gehen? Das gesetzliche Alter steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre je nach Geburtsjahr. Ein vorzeitiger Renteneintritt (mit Abschlag) oder ein Aufschub (mit Zuschlag) ist möglich.

65–67 Jahregesetzliches Alter je nach Geburtsjahr
ab 63 Jahrenvorzeitige Rente (mit Abschlag)
5 JahreMindestversicherungszeit (60 Monate)
In Kürze
  • Regelalter: von 65 bis 67 Jahren je nach Geburtsjahr (67 Jahre für ab 1964 Geborene).
  • Es sind mindestens 5 Jahre (60 Monate) Versicherungszeit nötig; andernfalls werden die in der EU zurückgelegten Zeiten zusammengerechnet.
  • Vorzeitiger Renteneintritt möglich mit einem Abschlag von 0,3 %/Monat; aufgeschobener Eintritt mit einem Zuschlag von 0,5 %/Monat.
  • Bei gemischter Laufbahn zahlt jeder Staat seinen Teil, sobald Sie dort mindestens 12 Monate eingezahlt haben.

Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre für die Jahrgänge 1947 bis 1964 angehoben; für ab 1964 Geborene beträgt es 67 Jahre. Für einen Anspruch auf deutsche Rente sind mindestens 5 Jahre (60 Monate) Versicherungszeit erforderlich; andernfalls werden die in anderen EU-Staaten zurückgelegten Zeiten durch Zusammenrechnung berücksichtigt.

Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre und mehr). Wer besonders lange versichert war, kann ohne Abschlag früher in Rente gehen: Das Alter wird schrittweise angehoben (z. B. 64 Jahre und 6 Monate für 1960 Geborene, 65 Jahre für ab 1964 Geborene). Bis 1952 Geborene konnten mit 45 Versicherungsjahren bereits ab 63 ohne Abschlag gehen (Übergangsregelung).

Vorzeitige Rente und Aufschub

Vorzeitiger Renteneintritt

In bestimmten Fällen ab 63 Jahren möglich, mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs. Diese Minderung ist dauerhaft und gilt auch für Hinterbliebenenrenten.

Aufgeschobener Renteneintritt

Sie können nach dem gesetzlichen Alter in Rente gehen: Die Rente wird dann um 0,5 % pro Monat des Aufschubs erhöht.

Deutsch-französische Laufbahn

Das gesetzliche Alter unterscheidet sich: 65 bis 67 Jahre in Deutschland, zwischen 62 und 64 Jahren in Frankreich je nach Geburtsjahr. Sobald Sie mindestens 60 Monate Versicherungszeit haben (in Deutschland oder durch Zusammenrechnung Ihrer Zeiten in Deutschland, Frankreich und der EU/EWR) und das deutsche gesetzliche Alter erreicht haben, erhalten Sie eine deutsche Rente; jeder Staat zahlt seinen Teil direkt aus, sofern Sie dort mindestens 12 Monate eingezahlt haben. Zur Berechnung der Höhe siehe unsere Seite Höhe der Rente.

Beispiel. Sie haben 25 Jahre in Deutschland und dann 12 Jahre in Frankreich gearbeitet. Zwischen 62 und 64 Jahren erhalten Sie eine französische Rente für Ihre 12 Jahre. Mit 67 Jahren erhalten Sie die deutsche Rente für Ihre 25 Jahre. Sie können die deutsche Rente auch vorzeitig ab 63 Jahren beantragen, jedoch mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs.

Häufige Fragen

In welchem Alter kann man in Deutschland in Rente gehen?
Das gesetzliche Alter steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre je nach Geburtsjahr; für ab 1964 Geborene beträgt es 67 Jahre. In Frankreich liegt es zwischen 62 und 64 Jahren.
Wie viele Jahre sind für eine deutsche Rente nötig?
Mindestens 5 Jahre (60 Monate) Versicherungszeit. Andernfalls werden die in Frankreich und den übrigen EU-/EWR-Ländern zurückgelegten Zeiten durch Zusammenrechnung berücksichtigt.
Kann man früher in Rente gehen?
Ja, ein vorzeitiger Renteneintritt ist möglich (in bestimmten Fällen ab 63 Jahren) mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % pro Monat. Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren haben günstigere Bedingungen.
Was passiert, wenn ich meinen Renteneintritt aufschiebe?
Die Rente wird um 0,5 % pro Monat des Aufschubs über das gesetzliche Alter hinaus erhöht.
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