Die abgedeckten Unfälle
Die Unfallversicherung deckt jeden Arbeitnehmer (und Praktikanten) ab, der in Deutschland tätig ist, sofern der Schaden in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Drei abgedeckte Situationen
Arbeitsunfall
Ein Schaden, der im Rahmen Ihrer Tätigkeit eintritt und dem Unfall zuzurechnen ist (Arbeitsunfall).
Wegeunfall
Auf dem Weg zwischen Wohnung ↔ Arbeitsplatz (Wegeunfall).
Berufskrankheit
Eine Krankheit, die als mit der Ausübung Ihres Berufs verbunden anerkannt ist (Berufskrankheit).
⛔ Wann der Schutz ausgeschlossen sein kann
- Absichtlich herbeigeführter Unfall ;
- Unfall durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch ;
- Wegeunfall nach einem unüblichen Umweg, einer Unterbrechung des Weges oder einem groben Verschulden des Opfers.
⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB VII, § 8 (Arbeits- und Wegeunfall) und § 9 (Berufskrankheiten).