Die Ansprüche der Hinterbliebenen
Bei einem Todesfall infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit können die Angehörigen (Anspruchsberechtigte) mehrere Leistungen erhalten.
Die Sofortleistungen
Sterbegeld
1/7 des maßgeblichen Jahresverdienstes des Versicherten, zuzüglich der Erstattung der Bestattungskosten.
Sterbevierteljahr
2/3 des Monatsverdienstes des Verstorbenen, gezahlt während der ersten 3 Monate.
Die Hinterbliebenenrenten
Witwen-/Witwerrente
Zugänglich für den seit mindestens einem Jahr verheirateten Ehegatten :
- Kleine Rente : 30 % des durchschnittlichen Verdienstes des Verstorbenen, für 2 Jahre ;
- Große Rente : 40 % des durchschnittlichen Verdienstes (unter Voraussetzungen zu Alter, Kind oder Erwerbsminderung).
👶 Waisenrente
Wird an die Kinder des Verstorbenen gezahlt (Halb- oder Vollwaisenrente, je nachdem, ob ein Elternteil verbleibt), grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, verlängert bei Ausbildung.
⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB VII : § 63 ff. (Hinterbliebenenleistungen), § 65 (Witwen-/Witwerrente), § 67 (Waisenrente).