Welche Formalitäten sind für die Altersrente erforderlich?
Ein einziger Antrag genügt: Sie stellen ihn in Ihrem Wohnsitzstaat, der ihn an das andere Land weiterleitet.
So beantragen Sie Ihre Rente
- Stellen Sie den Antrag etwa 4 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
- Reichen Sie ihn bei der Deutschen Rentenversicherung (Wohnsitzstaat) ein — sie leitet ihn an die luxemburgische CNAP weiter.
- Legen Sie die Nachweise zu beiden Laufbahnen, Ihren Ausweis und Ihre Bankverbindung bei.
Nach Bearbeitung erhalten Sie von jedem Land einen Bescheid; ein europäisches Formular (P1) fasst die Entscheidungen zusammen. Jede Kasse zahlt ihre Teilrente separat.
Muss ich in beiden Ländern getrennt einen Antrag stellen?
Nein. Ein Antrag im Wohnsitzstaat (Deutsche Rentenversicherung) genügt; er wird an die luxemburgische CNAP weitergeleitet.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Deutsche Rentenversicherung, CNAP (cnap.lu), Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.