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Welche Ansprüche können die Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten geltend machen?

Mise à jour le 22/07/2026

Rente · Hinterbliebene

Ansprüche der Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten

Beim Tod eines Grenzgängers können Ehepartner und Kinder eine Hinterbliebenenrente aus Luxemburg und Deutschland erhalten.

Wer hat Anspruch?

  • der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner (unter Bedingungen, u. a. zur Ehedauer);
  • die Waisen (Kinder) bis zu einer Altersgrenze bzw. während der Ausbildung.

Zwei Renten, koordiniert

Die CNAP zahlt die luxemburgische Hinterbliebenenrente (pension de survie) für die luxemburgischen Zeiten des Verstorbenen; die Deutsche Rentenversicherung die deutsche Hinterbliebenenrente für die deutschen Zeiten. Die Zeiten werden koordiniert.

Antrag

Stellen Sie den Antrag in der Regel bei der Rentenkasse Ihres Wohnsitzstaats (Deutsche Rentenversicherung), die ihn an Luxemburg weiterleitet. Reichen Sie die Sterbeurkunde und die Nachweise des Familienverhältnisses ein.

Bekomme ich eine Hinterbliebenenrente aus beiden Ländern?

Ja, anteilig: die CNAP für die luxemburgischen Zeiten und die Deutsche Rentenversicherung für die deutschen Zeiten des Verstorbenen.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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