Meine ärztliche Behandlung im Ruhestand
Als Rentner bleiben Sie krankenversichert — welches Land zuständig ist, hängt davon ab, aus welchem Land Sie eine Rente beziehen.
Welches Land ist zuständig?
Beziehen Sie nur eine luxemburgische Rente und wohnen in Deutschland, bleibt in der Regel Luxemburg (CNS) für Ihre Krankenversicherung zuständig; Sie tragen sich für die Behandlung in Deutschland weiterhin mit einem S1 bei einer deutschen Krankenkasse ein.
Beziehen Sie auch eine deutsche Rente, ist in der Regel Deutschland (Ihr Wohnsitzstaat) für die Krankenversicherung zuständig. Die genaue Zuständigkeit ergibt sich aus der EU-Koordinierung.
💡 Empfehlung
Klären Sie Ihre Situation vor dem Renteneintritt mit Ihrer Krankenkasse und der CNS, damit die Versorgung nahtlos weiterläuft. Unser Team hilft: Kontakt.
Bin ich als Rentner weiter über Luxemburg krankenversichert?
Wenn Sie nur eine luxemburgische Rente beziehen, in der Regel ja (CNS), mit Eintragung über S1 in Deutschland. Beziehen Sie auch eine deutsche Rente, ist meist Deutschland zuständig.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), dvka.de, Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.