Pflegeversicherung und Grenzgänger
Als Grenzgänger in Luxemburg sind Sie über die luxemburgische Pflegeversicherung (assurance dépendance) abgesichert — koordiniert mit der deutschen Pflegeversicherung.
Wie funktioniert die luxemburgische Pflegeversicherung?
Die assurance dépendance deckt Hilfe und Pflege bei Verlust der Selbstständigkeit im Alltag ab (Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Sie wird über eine Pflegebeitrag (contribution dépendance) auf Ihr Einkommen finanziert und von der Gesundheitskasse (CNS) verwaltet; die Cellule d’évaluation et d’orientation (CEO) beurteilt den Bedarf.
Wer ist zuständig?
Da Sie in Luxemburg arbeiten und dort Beiträge zahlen, ist die luxemburgische Pflegeversicherung vorrangig zuständig — auch bei Wohnsitz in Deutschland.
Koordinierung mit Deutschland
Die Sachleistungen (häusliche Pflege, Hilfsmittel) können über Ihre deutsche Pflegekasse als Träger am Wohnort erbracht werden, für Rechnung Luxemburgs. Geldleistungen zahlt Luxemburg direkt. Doppelleistungen sind ausgeschlossen; die Kassen rechnen untereinander ab.
⚠️ Die genaue Aufteilung zwischen luxemburgischen und deutschen Leistungen hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich von der CNS und Ihrer deutschen Pflegekasse beraten.
Bin ich als Grenzgänger in Luxemburg pflegeversichert?
Ja. Über Ihre Tätigkeit und den Pflegebeitrag sind Sie in der luxemburgischen assurance dépendance versichert.
Bekomme ich Leistungen in Deutschland?
Ja, Sachleistungen können über Ihre deutsche Pflegekasse erbracht werden; Geldleistungen zahlt Luxemburg. Die Kassen koordinieren sich.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), guichet.lu, dvka.de. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.