Welcher Versicherungsschutz wird Ihnen und Ihrer Familie gewährt?
Als bei der CNS versicherter Grenzgänger sind Sie — und Ihre mitversicherte Familie — in Luxemburg und in Deutschland abgesichert.
Was die CNS übernimmt
- Arztbesuche (Allgemein- und Fachärzte) und Krankenhausbehandlung;
- Medikamente, Laboranalysen und bildgebende Verfahren;
- Zahnbehandlung und teilweise Zahnersatz;
- Mutterschaft, Prävention und bestimmte Therapien.
Die Erstattung erfolgt nach den luxemburgischen Sätzen; ein Teil kann Eigenanteil bleiben.
Ihre Familie: Mitversicherung
Ehepartner/Partner und Kinder können als mitversicherte Angehörige (coassurance) ohne eigene Beiträge abgesichert werden. Sie können sich ebenfalls in beiden Ländern behandeln lassen.
Wo behandeln lassen?
- In Luxemburg: direkt über die CNS;
- In Deutschland: nach Eintragung bei einer Krankenkasse mit dem Formular S1;
- Auf Reisen in der EU: mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (CEAM).
Ist meine Familie ohne eigene Beiträge versichert?
Ja. Ehepartner und Kinder können als mitversicherte Angehörige über Ihre CNS-Versicherung abgesichert werden (coassurance), ohne eigene Beiträge.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), dvka.de. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.