Jeder Arbeitnehmer (Nichtselbstständige) wird vom Arbeitgeber binnen 8 Tagen beim „Centre Commun de Sécurité Sociale“ (Zentralstelle für Soziale Sicherheit) gemeldet. Ein Grenzgänger erhält dann eine Sozialversicherungskarte mit der Meldenummer in Luxemburg.

In der Krankenversicherung gibt es zwei Leistungsarten:
  • Sachleistungen: dies sind zahnärztliche, medizinische Leistungen, Krankenhausbehandlungen, Medikamente, ...

Sachleistungen können Grenzgänger und ihre Mitversicherten sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg  beanspruchen (vorausgesetzt die unten beschriebenen Formalitäten werden eingehalten). In diesem Fall erhalten Versicherte Leistungen nach der Gesetzgebung des Landes, in dem die Leistung erbracht wird.

  • Geldleistungen: dabei handelt es sich um Geldleistungen, die im Falle der Erkrankung gezahlt werden.

Geldleistungen im Falle der Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall, die nicht berufsbedingt sind, werden von der zuständigen Stelle des Arbeitslandes erbracht (Krankenkasse), auch hier müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden.

Was tun bei krankheits- oder Unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ?

Sie sind Arbeitsunfähig wegen einer Krankheit oder eines Unfalls 

Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber am selben Tag auf einem ihm zur Verfügung stehenden Wege (Fax, Telefon, E-Mail, usw.) informieren und sich gleichzeitig vergewissern, dass der Adressat die Information auch erhalten hat. Anspruch auf Geldleistungen im Krankheitsfall besteht ab Beginn der versicherungspflichtigen Berufstätigkeit. Spätestens am 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber aber auch seiner Krankenkasse (Caisse Nationale de Santé (CNS)) ein ärztliches Attest über seine Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Drei Tage unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit gilt als schwerwiegender Fehler. Das ärztliche Attest wird am besten per Einschreiben mit Empfangsbestätigungversandt aber auch per E-Mail sofern die Postverzögerungen genauso stattfinden können.

Wie bekomme ich mein Arbeitsunfähigkeitsattest ?

Die Arbeitsunfähigkeit wird von einem deutschen oder luxemburgischen Arzt anhand eines Formulars attestiert, das drei unterschiedliche Blätter umfasst, welche den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, den Diagnose-Code und das Ausstellungsdatum enthalten müssen. Dieses Formular muss wie folgt verwendet werden:

  • Blatt 1: innerhalb der vorgegebenen Fristen an die Krankenkasse zu Händen des beratenden Arztes schicken,
  • Blatt 2: innerhalb der vorgeschriebenen Frist an den Arbeitgeber schicken,
  • Blatt 3: bleibt beim Versicherten.

Im Ausland niedergelassene Ärzte können andere Atteste benutzen, soweit die Formulare ein Blatt für die Krankenkasse und ein anderes für den Arbeitgeber enthalten.