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Was tun bei krankheits- oder Unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ?

Mise à jour le 22/07/2026

Krankenversicherung · Arbeitsunfähigkeit

Was tun bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit?

Wer als Grenzgänger krank wird, muss einige Schritte einhalten, um Lohnfortzahlung und Krankengeld zu sichern.

Die richtigen Schritte

  1. Am 1. Tag: informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
  2. Bis zum 3. Tag: senden Sie die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Ihren Arbeitgeber und an die CNS.
  3. Während der Krankheit: halten Sie sich an die Regeln (Erreichbarkeit für Kontrollen, ärztliche Anweisungen).

Wer zahlt?

Zunächst zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter (Lohnfortzahlung). Anschließend übernimmt die CNS das Krankengeld (indemnité pécuniaire de maladie) nach luxemburgischen Regeln. Als in Luxemburg Versicherter gelten für Sie dieselben Ansprüche wie für Gebietsansässige.

🏥 Behandlung in Deutschland

Sie können sich auch in Deutschland behandeln lassen, wenn Sie über das Formular S1 bei einer Krankenkasse eingetragen sind.

Bis wann muss ich das Attest einreichen?

Spätestens am 3. Tag Ihrer Abwesenheit — beim Arbeitgeber und bei der CNS. Das sichert Ihre Ansprüche und Ihren Kündigungsschutz.

Wer zahlt während meiner Krankheit?

Zunächst der Arbeitgeber (Lohnfortzahlung), danach die CNS mit dem Krankengeld.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), ITM, guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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