Welches Land zahlt meine Invaliditätsrente?
Bei einer gemischten Laufbahn in Deutschland und Luxemburg richtet sich die Zahlung nach den in jedem Land zurückgelegten Versicherungszeiten.
Zwei mögliche Situationen
Nur in Luxemburg versichert
Waren Sie ausschließlich in Luxemburg versichert, zahlt allein die luxemburgische CNAP die Invaliditätsrente nach luxemburgischem Recht.
Gemischte Laufbahn (Deutschland + Luxemburg)
Haben Sie in beiden Ländern gearbeitet, prüft jedes Land nach seinen eigenen Regeln Ihren Anspruch. In der Regel zahlt jedes Land eine anteilige Rente (pro rata) entsprechend der dort zurückgelegten Zeiten.
Ihre Kontaktstelle
Als in Deutschland wohnende Person ist die Deutsche Rentenversicherung Ihre Kontaktstelle. Sie leitet den Antrag an die CNAP weiter und koordiniert die Bearbeitung.
⚠️ Die genaue Aufteilung hängt von Ihrer individuellen Laufbahn ab. Lassen Sie Ihren Fall von der Deutschen Rentenversicherung und der CNAP prüfen.
Bekomme ich von beiden Ländern eine Rente?
Bei einer gemischten Laufbahn in der Regel ja — jedes Land zahlt eine anteilige Rente nach seinen eigenen Regeln.
An wen wende ich mich zuerst?
An die Deutsche Rentenversicherung als Kontaktstelle in Ihrem Wohnland. Sie koordiniert mit der luxemburgischen CNAP.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de), EU-Koordinierung 883/2004 (ec.europa.eu). Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.