Welche Formalitäten sind für die Erwerbsunfähigkeitsleistungen erforderlich?
Die Invaliditätsrente in Luxemburg wird bei der Rentenkasse CNAP beantragt. Als Grenzgänger können Sie den Antrag auch über die Deutsche Rentenversicherung einreichen.
Voraussetzungen
Anerkannt wird die Invalidität, wenn Sie mindestens zwei Drittel Ihrer Arbeitsfähigkeit dauerhaft verloren haben. Zudem ist eine Mindestversicherungszeit erforderlich (grundsätzlich 12 Monate in den letzten 3 Jahren, mit Anrechnung deutscher Zeiten).
Die Schritte
- Antrag stellen. Reichen Sie den Antrag bei der CNAP ein — als Grenzgänger auch über die Deutsche Rentenversicherung möglich, die ihn weiterleitet.
- Ärztliche Unterlagen beifügen. Ein aktueller ärztlicher Bericht dokumentiert die Einschränkungen.
- Medizinische Prüfung. Der Contrôle médical de la sécurité sociale beurteilt den Grad der Erwerbsminderung.
Anrechnung deutscher Zeiten
Ihre in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten werden über die EU-Koordinierung berücksichtigt (Formular P1 / E205). So gehen keine Ansprüche verloren.
Wo stelle ich den Antrag als Grenzgänger?
Bei der luxemburgischen CNAP oder über die Deutsche Rentenversicherung, die den Antrag weiterleitet.
Zählen meine deutschen Beitragszeiten?
Ja. Über die EU-Koordinierung werden deutsche und luxemburgische Zeiten zusammengerechnet.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.