Welche Ansprüche haben Hinterbliebene beim Tod des Versicherten?
Verstirbt ein Versicherter oder Rentner, gewährt die luxemburgische Rentenkasse CNAP den Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente.
Leistungen der CNAP
Voraussetzungen
Der Verstorbene muss eine Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Für die Partnerrente können Bedingungen zur Dauer der Ehe bzw. Partnerschaft gelten. Deutsche Zeiten werden über die EU-Koordinierung berücksichtigt.
Als Grenzgänger-Familie
Die Renten werden auch nach Deutschland gezahlt. Läuft parallel ein deutscher Anspruch (Witwen-/Waisenrente der Deutschen Rentenversicherung), werden die Leistungen koordiniert.
Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?
Der überlebende Ehe- oder eingetragene Partner sowie die Kinder (Waisenrente), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zählen deutsche Versicherungszeiten mit?
Ja, über die EU-Koordinierung werden deutsche und luxemburgische Zeiten berücksichtigt.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), guichet.lu, Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.