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Welche Ansprüche können hinterbliebene beim Tod des Versicherten geltend machen?

Mise à jour le 22/07/2026

Invalidität · Hinterbliebene

Welche Ansprüche haben Hinterbliebene beim Tod des Versicherten?

Verstirbt ein Versicherter oder Rentner, gewährt die luxemburgische Rentenkasse CNAP den Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente.

Leistungen der CNAP

HinterbliebenenrenteFür den überlebenden Ehe- oder eingetragenen Partner, unter Bedingungen (u. a. Ehedauer).
WaisenrenteFür die Kinder bis zum gesetzlichen Höchstalter (verlängert bei Ausbildung).

Voraussetzungen

Der Verstorbene muss eine Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Für die Partnerrente können Bedingungen zur Dauer der Ehe bzw. Partnerschaft gelten. Deutsche Zeiten werden über die EU-Koordinierung berücksichtigt.

Als Grenzgänger-Familie

Die Renten werden auch nach Deutschland gezahlt. Läuft parallel ein deutscher Anspruch (Witwen-/Waisenrente der Deutschen Rentenversicherung), werden die Leistungen koordiniert.

Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?

Der überlebende Ehe- oder eingetragene Partner sowie die Kinder (Waisenrente), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zählen deutsche Versicherungszeiten mit?

Ja, über die EU-Koordinierung werden deutsche und luxemburgische Zeiten berücksichtigt.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), guichet.lu, Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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