Von welchem Land bekomme ich die Familienleistungen?
Wenn ein Elternteil in Luxemburg arbeitet und die Familie in Deutschland wohnt, greifen EU-Regeln zur vorrangigen Zuständigkeit.
Die Prioritätsregel
Familienleistungen richten sich zuerst nach dem Beschäftigungsstaat. Da Sie in Luxemburg arbeiten, ist Luxemburg vorrangig zuständig und zahlt die Familienzulage (CAE/Zukunftskeess).
💶 Deutscher Differenzbetrag
Ist das deutsche Kindergeld höher, zahlt die Familienkasse die Differenz. Arbeiten beide Elternteile (eines in Deutschland), kann Deutschland vorrangig werden und Luxemburg den Differenzbetrag zahlen — es kommt auf die Erwerbssituation beider Eltern an.
Wer zahlt vorrangig, wenn nur ich in Luxemburg arbeite?
Luxemburg zahlt vorrangig die Familienleistungen. Ist das deutsche Kindergeld höher, zahlt die Familienkasse den Differenzbetrag.
Und wenn mein Partner in Deutschland arbeitet?
Dann kann Deutschland (Wohnsitz- und Beschäftigungsstaat des Partners) vorrangig zuständig werden und Luxemburg den Differenzbetrag zahlen. Die Kassen stimmen sich ab.
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Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Zukunftskeess/CAE (cae.public.lu), Familienkasse, Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.